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Belehrungen für das Gesundheitszeugnis

Angesprochen sind Personen, die Lebensmittel „herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen“, wie der Gesetzgeber schreibt. Sie dürfen gewerbsmäßig bestimmte Tätigkeiten nur ausüben, wenn sie ein Gesundheitszeugnis vorweisen.

 


Die Lage lässt wieder Veranstaltungen in der Kreisverwaltung zu, um Personen im Lebensmittelgewerbe entsprechend Infektionsschutzgesetz zu belehren. Was pandemiebedingt anderthalb Jahre nicht möglich war, kann jetzt wieder aufgenommen werden. Viele Nachfragen und erste Anmeldungen beim Salzlandkreis zeigen: der Bedarf ist groß.

 

Angesprochen sind Personen, die Lebensmittel „herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen“, wie der Gesetzgeber schreibt. Sie dürfen gewerbsmäßig bestimmte Tätigkeiten nur ausüben, wenn sie ein Gesundheitszeugnis vorweisen. Das Gesundheitszeugnis dient der Verhütung und Bekämpfung der Verbreitung von übertragbaren Krankheiten. Es wird vom Gesundheitsamt ausgestellt, das auch die erforderliche Erstbelehrung übernimmt.

 

Bei seinen Belehrungsveranstaltungen für den Salzlandkreis behandelt der zuständige Fachdient Gesundheit viele Themen, von der Eigen- und allgemeinen wie speziellen Küchen-Hygiene über den richtigen Umgang mit Lebensmitteln bis hin zur Entsorgung. Bei den Modalitäten zur Ausstellung der Gesundheitszeugnisse bittet der Fachdienst, einen eigenen Stift mitzubringen und die anfallenden Gebühren mit EC-Karte zu begleichen.

 

Die ersten Belehrungsveranstaltungen gemäß Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz beginnen am Donnerstag, 14. April. Dann gibt es wieder regelmäßige Termine: Dienstag und Donnerstag, 10 und 16 beziehungsweise 10 und 15 Uhr (Feiertage ausgenommen). Terminbuchung erfolgt online über die Landkreis-Homepage.

 

Der Salzlandkreis weist darauf hin, dass in den Gebäuden der Kreisverwaltung derzeit die 3G-Zutrittsregelung besteht. Außerdem gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln inklusive Maskenpflicht.


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