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Neue Testverordnung tritt in Kraft

Konkret werden die kostenlosen Bürgertests künftig nur noch konzentriert zum Schutz vulnerabler Gruppen angeboten, wie zum Beispiel für den Besuch von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern sowie für Kleinkinder. Bürgertests für andere Zwecke wie den Besuch von Großveranstaltungen werden mit einem Selbstanteil von 3 Euro belegt.


Die Bundesregierung wird auch über den 30. Juni hinaus ohne Unterbrechung Bürgertests zur Verfügung stellen, aber die Bedingungen verändern. Die geförderte Möglichkeit zum Test soll weiter helfen, Infektionen und Infektionsketten zu erkennen. Zugleich wird ein effektiverer Einsatz von Steuermitteln sichergestellt und die Qualität der Tests verbessert. Darauf haben sich Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach und Bundesfinanzminister Christian Lindner geeinigt.

 

Konkret werden die kostenlosen Bürgertests künftig nur noch konzentriert zum Schutz vulnerabler Gruppen angeboten, wie zum Beispiel für den Besuch von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern sowie für Kleinkinder. Bürgertests für andere Zwecke wie den Besuch von Großveranstaltungen werden mit einem Selbstanteil von 3 Euro belegt.

 

Die Vergütungen für Teststellen werden reduziert. Darüber hinaus werden umfängliche Qualitätssicherungsmaßnahmen eingeführt.

 

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Bürgertests tragen wesentlich dazu bei, Corona-Infektionen zu erkennen und Infektionsketten zu unterbrechen. Daher werden sie auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil unserer Schutzmaßnahmen sein. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Tests nicht immer optimal genutzt worden sind. Zum Teil gab es Qualitätsdefizite und Fälle von Betrug. Deshalb setzen wir die Tests künftig gezielter ein und kontrollieren Teststellen effektiver." Die Länder sollen die Möglichkeit erhalten, in ihrem Land den Finanzierungsanteil der Bürgerinnen und Bürger zu übernehmen, so Lauterbach.

 

Bundesfinanzminister Christian Lindner: „Die neue Testverordnung leistet einen Beitrag dazu, die fiskalpolitische Ausnahmesituation der Pandemie zu beenden. Der Einsatz des Geldes der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wird effektiver werden. Denn es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind.“

 

Das Bundesministerium für Gesundheit kalkuliert für die neue Testverordnung im zweiten Halbjahr mit Kosten von 2,6 Milliarden Euro. Das entspricht einer Reduktion um zwei Drittel gegenüber dem ersten Halbjahr dieses Jahres.