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Der Salzlandkreis ruft zum Ideenwettbewerb „Aktive Eingliederung“ Salzlandkreis auf

Der Salzlandkreis ruft alle interessierten Träger auf, Projektvorschläge zur Verbesserung der Integrationschancen von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen im Rahmen des Wettbewerbes „Aktive Eingliederung“ Salzlandkreis einzureichen.


Der Salzlandkreis ruft alle interessierten Träger auf, Projektvorschläge zur Verbesserung der Integrationschancen von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen im Rahmen des Wettbewerbes „Aktive Eingliederung“ Salzlandkreis einzureichen.

 

Die Grundlage für die Durchführung des Wettbewerbes und Umsetzung entsprechender Projekte ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt „REGIO AKTIV“. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt. Das Arbeitslosengeld II der Teilnehmenden kann in Form einer Teilnehmenden bezogenen Pauschale als öffentliche Kofinanzierung berücksichtigt werden. Die Höhe der Pauschale wird vom zuständigen Ministerium festgesetzt.

 

Es gelten die Regelungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt „REGIO AKTIV“, Teil II Besondere Regelungen, Förderbereich A Berufliche Integration von Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen „Aktive Eingliederung“ (AE).

 

Aus der Bedarfsanalyse für den Salzlandkreis resultiert eine Zielgruppe mit ausgeprägten beschäftigungsrelevanten Defiziten und Integrationsschwierigkeiten und daraus resultierendem besonderen Unterstützungsbedarf. Die Zielgruppe für die Förderung sind am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen, die mit Hilfe der Förderangebote nach dem SGB II und SGB III nicht mehr erreicht werden können und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt oder in Ausbildung haben.

 

Hierzu zählen Langzeitarbeitslose, die länger als zwei Jahre arbeitslos und in der Regel über 35 Jahre alt sind, mit gesundheitlichen oder psychischen Beeinträchtigungen oder Behinderungen oder mit Migrationshintergrund.

 

Das Projektziel ist, durch längerfristige individuelle lösungsorientierte Integrationsbegleitung der Betroffenen bessere Integrationsfortschritte zu erzielen und schließlich ihre berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt oder in Ausbildung zu erreichen und zu festigen. Dabei sollen mindestens 30% der Teilnehmenden in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (einschließlich geförderter Beschäftigungsverhältnisse nach dem SGB II) oder in eine Ausbildung integriert werden.

 

Gefördert werden ganzheitliche Angebote zur Aktivierung, persönlichen Stabilisierung und Qualifizierung sowie nachhaltigen beruflichen Eingliederung. Die Teilnehmenden sollen durchgängig über alle Projektelemente hinweg intensiv begleitet und betreut werden.

 

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