Wenn eine alleinerziehende Sozialhilfeempfängerin mit 2 Kindern vom Jobcenter 1.813 Euro erhält, dann lohnt sich für eine gleichgestellte Kassiererin kaum noch, arbeiten zu gehen, oder doch?
Anfang des Jahres soll das Bürgergeld Hartz IV ablösen. Damit erhalten alle Bezieher von Sozialleistungen mehr Geld! Alleinstehende sollen dann 502 Euro statt 449 Euro zuzüglich Wohnung und Heizkosten bekommen. Menschen mit einem Einkommen in Höhe des Mindestlohn von 12 Euro sind dann nach Abzug aller Kosten kaum besser gestellt, als Bürgergeld-Empfänger. Deshalb stellt sich die Frage, ob Arbeiten dann noch lohnt!?
Ob sich arbeiten mit Mindestlohn nach Abzug von Miete, Strom und Heizung, Lebensmittel, Telefon, Müll, Wasser- und Abwasser, Hort, Kindergarten und Schulessen oder die Fahrt zur Arbeit noch lohnt, ist schwierig zu beantworten. Besonders schwer haben es Alleinerziehende, denn trotz gesetzlichen Kindergeldes bleibt nach Abzug aller Kosten nichts mehr vom Einkommen übrig, angeheißt durch steigende Preise verstärkt sich der Effekt.
Ein Beispiel einer alleinerziehenden Kassiererin mit zwei Kindern verdeutlicht die Misere. Bei 12 Euro Stundenlohn und 160 Arbeitsstunden verdient diese Frau 1.920 Euro Brutto zzgl. 438 Euro Kindergeld, verbleiben Netto 1.974 Euro. (Berechnung: Brutto-Netto-Rechner)
Im Vergleich nehmen wir eine Alleinerziehende Sozialhilfeempfängerin aus der Ukraine mit 2 Kindern. Diese erhält durch das Jobcenter 1.813 Euro, davon bekommen die beispielsweise die Stadtwerke 60 Euro, der Vermieter 470 Euro inkl. Heizung und 131 Euro das Bundesamt für soziale Sicherung. (Quelle: Leistungsbescheid Jobcenter Salzlandkreis)
Unterm Strich erhält die Frau 1.151 Euro Netto ausgezahlt. Allerdings entfallen Schulgeld, Kita-Gebühren, Müllgebühren, GEZ oder Heizung, den diese werden ja bereits durch das Amt übernommen. In anbetracht der steigenden Preise für Lebensmittel bekommt diese aber auch Gutscheine für die Tafel usw. Da auch keine Spritkosten für Fahrten zur Arbeit anfallen und der Regelsatz Ausgaben für Essen, Kleidung, Hygieneartikel und Strom enthält, fährt diese Alleinerziehende deutlich besser.
Ab Januar 2023 soll dann der Regelsatz auf 502 Euro angehoben werden. Künftig soll auch die Hinzuverdienstmöglichkeiten neu geregelt werden. Künftig wird das Einkommen bis 1.000 Euro mit 70 statt aktuell mit 80 Prozent angerechnet. Auch Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung, deren Eltern das Bürgergeld beziehen, können sich künftig 520 Euro hinzuverdienen. Leistungskürzungen sind in den ersten sechs Monaten ausgeschlossen.
Für Die Linken sind die Regelsätze noch viel zu niedrig. Grünen-Bundestagsabgeordnete Stephanie Aeffner: "Wir wollen die Menschen stärken und ihnen Mut machen. Ziel ist, dass sie gerne ins Jobcenter gehen, weil sie wissen: Da bekommen sie Unterstützung". CDU/CSU und AfD halten die Regelsätze für zu hoch: "Arbeitende Menschen würden so benachteiligt gegenüber Sozialleistungsempfängern, " die nahezu ohne Einschränkungen und ohne Leistung umfangreiche Mittel von der Gemeinschaft erhalten". "Es ist nicht problematisch, wenn Bürgergeld-Bezieher einen Regelsatz erhalten, von dem sie leben können. Problematisch sind Löhne für Arbeitende, von denen man nicht leben kann." sagte SPD-Bundestagsabgeordnete Annika Klose.