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Weitreichende Entlastungen für private Haushalte und Unternehmen

Die Energiepreisbremsen führen dazu, dass für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs maximal 12 Cent pro Kilowattstunde bei Gas, 9,5 Cent pro Kilowattstunde bei Fernwärme und 40 Cent pro Kilowattstunde bei Strom gezahlt werden müssen.


Der Bundesrat hat am Freitag den von der Bundesregierung geplanten Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme zugestimmt. Damit Energie bezahlbar bleibt, erhalten private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen ab dem kommenden Jahr eine monatliche Gutschrift auf ihre Gas- sowie ihre Stromrechnung. „Wir sind mit der heutigen Zustimmung zu den Preisbremsen einen äußerst wichtigen Schritt in der Bewältigung der Energiekrise vorangekommen“, erklärte Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann nach der Abstimmung in Berlin. „Mit den Preisbremsen löst Kanzler Olaf Scholz das Versprechen ein, dass private Haushalte und Unternehmen in Deutschland spürbar entlastet und in der Krise nicht alleine gelassen werden.“

 

Die Energiepreisbremsen führen dazu, dass für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs maximal 12 Cent pro Kilowattstunde bei Gas, 9,5 Cent pro Kilowattstunde bei Fernwärme und 40 Cent pro Kilowattstunde bei Strom gezahlt werden müssen. Die Entlastungen treten ab März 2023 in Kraft, werden aber auch rückwirkend für Januar und Februar 2023 ausgezahlt. Für die Industrie starten die Preisbremsen im Januar. Sie erhalten ein vergünstigtes Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs an Strom, Gas und Wärme. Ergänzend gibt es spezielle Regelungen für Krankenhäuser und einen Härtefallfonds für besonders vulnerable Verbraucher sowie soziale, wissenschaftliche und kulturelle Einrichtungen.

 

Tragfähige Strom- und Gaspreise sind vor allem für Unternehmen mit energieintensiven Prozessen von besonderer Bedeutung, insbesondere in den Chemieparks in Sachsen-Anhalt. Daher wurde im aktuellen Entlastungspaket auch die Prozessdampfversorgung berücksichtigt. „Wir haben länderseitig dazu in den vergangenen Wochen intensive Gespräche mit der Bundesregierung geführt; das hat sich auch an dieser Stelle ausgezahlt“, betonte Willingmann.

 

Neben den Entlastungen hat der Bundesrat auch den Weg für die Erlösabschöpfung am Strommarkt freigemacht. In Anlehnung an die Vorgaben der Europäischen Union werden künftig Zufallserlöse am Strommarkt abgeschöpft und Solidaritätsbeiträge von fossilen Stromkonzernen eingezogen. „Es steht außer Frage, dass Unternehmen, die derzeit unerwartete und unverdiente Erlöse verzeichnen, sich an den Kosten der Energiekrise beteiligen sollten“, betonte Willingmann. „In Zeiten, in denen alle Verbraucher mit gestiegenen Kosten zu kämpfen haben, ist es nicht nachvollziehbar, wenn Unternehmen zu deren Lasten riesige Profite machen.“

 


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