Wohngeldbehörden im Kreis und Landrat Markus Bauer raten auch zur Nutzung moderner Medien für möglichst reibungsarme Erledigung ab Januar.
Die fünf Wohngeldbehörden im Salzlandkreis bereiten sich seit geraumer Zeit nach besten Kräften vor und bewältigen auch jetzt schon in Teilen den großen und zunehmenden Informations- und Unterstützungsbedarf der Bevölkerung. Denn im Januar tritt das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft, das nach allen Ankündigungen den Kreis der Wohngeldberechtigten vergrößern wird. Von Verdreifachung ist die Rede. Es gibt sehr viele Änderungen, die auch die kommunalen Behörden vor hohe Anforderungen stellen.
Allein beim Salzlandkreis erhielten zuletzt im Oktober fast 600 Haushalte Wohngeld. Drei Mitarbeiter der Kreisverwaltung waren damit befasst. Der neue, höhere Personalbedarf, weitere organisatorische Anpassungen und mögliche Umstrukturierungen sind noch nicht zu Ende gebracht. „Der Anpassungsdruck ist schon enorm, aber wir stehen mit den Kolleginnen und Kollegen in den Wohngeldbehörden natürlich allen zur Seite, die Hilfe suchen und nach den neuen Vorgaben auch erhalten können. Der Weg bis dahin wird nicht einfach. Das können wir heute so einschätzen. Um also die Vielzahl der neuen Anträge möglichst zügig bearbeiten zu können, ergeht daher die Bitte nach draußen, auch moderne Medien für die Antragstellung zu nutzen, idealerweise gleich mit den notwendigen Unterlagen“, plädiert Landrat Markus Bauer für schnelles und überlegtes Handeln aller Beteiligten. „Alle Wohngeldbehörden in der Region stimmen sich hier ab. Das macht deutlich, wie wir Zusammenarbeit verstehen und leben wollen. Dafür bin ich sehr dankbar.“
Bundeseinheitlich werden zum 1. Januar zur Wohngeldbeantragung auch neue Papieranträge eingeführt. Sie enthalten wichtige Hinweise zum Ausfüllen. Die alten Vordrucke dürfen trotzdem weiterhin genutzt werden. Der Antrag muss letztlich in jedem Fall schriftlich, mit Originalunterschrift, und vollständig bei der zuständigen Wohngeldstelle eingehen.
Neben den Städten Bernburg, Aschersleben, Staßfurt und Schönebeck mit ihren Ortsteilen unterhält auch der Salzlandkreis eine Wohngeldbehörde. Denn der Landkreis ist zuständig für alle Verbandsgemeinden und Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern.
Die Kreisverwaltung weist in Abstimmung mit den Wohngeldbehörden der Städte auf die grundlegenden Aspekte bei der Beantragung des neuen Wohngeldes hin. Alle wichtigen Informationen dazu finden sich auf den Webseiten des Salzlandkreises (www.salzlandkreis.de) und der Kommunen sowie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (www. bmwsb.bund.de).
Rechtlicher Rahmen - Was gilt:
Ein Anspruch auf Wohngeld kann sich ergeben, wenn das Einkommen nicht ausreicht, die Wohnkosten zu zahlen. Wohngeld wird als Mietzuschuss an Mieter bzw. Mieterinnen einer Wohnung gezahlt. Eigentümer oder Eigentümerinnen von selbst genutztem Wohnraum erhalten Wohngeld als Lastenzuschuss. Auch für Mieter bzw. Mieterinnen eines WG-Zimmers oder als Heimbewohner bzw. Heimbewohnerinnen kann ein Anspruch auf Wohngeld bestehen.
Wohngeld kann nur auf Antrag bewilligt werden. Die Antragsunterlagen können bei den zuständigen Wohngeldbehörden abgefordert oder auf der jeweiligen Internetseite heruntergeladen werden.
Die Bewilligung von Wohngeld hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem
- der Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der zuschussfähigen Miete (Grundmiete + kalte Betriebskosten) beziehungsweise kalten Belastungskosten bei Wohneigentum oder Heimkosten.
Die Voraussetzungen für den Wohngeldbezug müssen nachgewiesen werden. Das Wohngeldgesetz sieht bundesrechtlich festgelegte Höchstbeträge für die Miete beziehungsweise die Belastung vor. Die Höchstbeträge sind regional unterschiedlich.
Für den Salzlandkreis ist die Mietenstufe II relevant.
Beim Wohngeld handelt es sich um eine Sozialleistung, daher ist die Auszahlung bzw. der Wohngeldanspruch an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Denn nur bedürftige Personen erhalten Wohngeld ausgezahlt.
Die Einkommensermittlung ist immer eine Einzelfallentscheidung! Neben den Absetzungsbeträgen können noch Freibeträge für eine Schwerbehinderung, die Erfüllung von Grundrentenzeiten oder bei Alleinerziehung relevant sein. Die individuelle Berechnung kann nur im Rahmen einer Antragstellung in den Wohngeldstellen erfolgen.
Die Wohngeldbehörden, Zuständigkeiten und Kontakte für das Kreisgebiet:
Wohngeldbehörde |
Telefon |
Postanschrift |
E-Mail-Adresse |
Aschersleben Zuständig für Stadt und Ortsteile |
03473 958-521 03473 958- 525 |
Stadt Aschersleben Markt 1 06449 Aschersleben |
wohngeld@aschersleben.de |
Bernburg Stadt und Ortsteile |
03471 659-0 |
Stadt Bernburg Wohngeldbehörde Schlossgartenstr. 16 06406 Bernburg (Saale) |
|
Schönebeck Stadt und Ortsteile |
03928 710-486 |
Stadt Schönebeck Wohngeldstelle Markt 1 39218 Schönebeck (Elbe) |
wohngeldbehoerde@schoenebeck-elbe.de |
Staßfurt Stadt und Ortsteile |
03925 981-381 03925 981-382 03925 981-383 |
Stadt Staßfurt Fachbereich I Steinstr. 38 39418 Staßfurt |
wohngeld@stassfurt.de |
Salzlandkreis Zuständig für Verbandsgemeinden und Gemeinden mit unter 20.000 Einwohnern |
03471 684-1590 |
Salzlandkreis Fachdienst Soziales 06400 Bernburg (Saale) |
soziales@kreis-slk.de |
Empfänger sogenannter Transferleistungen, in denen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt sind, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II (bzw. ab Januar 2023 Bürgergeld) oder Grundsicherung im Alter, haben keinen Anspruch auf Wohngeld.