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So kommen die Energiehilfen bei Verbrauchern und Unternehmen an

Unser Ziel und Anspruch ist, dass die Energiehilfen pünktlich bei den Kundinnen und Kunden ankommen“, sagt Ulrike Mathis. Die Geschäftsführerin der Stadtwerke Bernburg GmbH erklärt wie die Preisbremsen funktionieren.


„Unser Ziel und Anspruch ist, dass die Energiehilfen pünktlich bei den Kundinnen und Kunden ankommen“, sagt Ulrike Mathis. Die Geschäftsführerin der Stadtwerke Bernburg GmbH erklärt wie die Preisbremsen funktionieren.

 

Nachdem der Staat den Abschlag für Gas und Fernwärme für Dezember 2022 übernommen hat, greift für die meisten Haushaltskunden ab März 2023 die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Rückwirkend werden ab März auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet. Das heißt, Verbraucher können auch für diese beiden Monate einmalig einen Entlastungsbetrag erhalten, welcher ebenfalls im März angerechnet wird.

 

Gedeckelte Energiepreise und Anreiz zum Energiesparen

 

Die Preisentlastung im Detail: Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des – vereinfacht gesprochen - bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent, für Fernwärme bei 9,5 Cent und für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt (jeweils Bruttowerte, also inklusive Steuern inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte gedeckelt).

 

Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. „Mit dieser Regelung will die Regierung Anreize zum Energiesparen setzen“, erklärt die Geschäftsführerin der Bernburger Stadtwerke.

 

Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist aber zu erwarten. Wer noch einen laufenden Vertrag mit weniger als 12 (Gas), 40 (Strom) oder 9,5 (Wärme) ct/kWh hat, zahlt diesen vereinbarten Preis. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt.

Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt vom gültigen Arbeitspreis und dem Verbrauch in der Vergangenheit ab.

 

Ein Beispielhaushalt mit einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh wird dank der Preisbremse um rund 1.174 Euro entlastet. Bei einem jährlichen Stromverbrauch von 2.500 kWh wird beträgt die Entlastung rund 704 Euro. (Basis: Tarif Grundversorgung Erdgas und Strom)

 

Entlastung erfolgt automatisch

 

Um von den Entlastungen für Strom, Wärme- und Gas zu profitieren, müssen Verbraucher nichts tun. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen sich die Energieversorger auf vergangenheitsbasierte Prognosen: Der reduzierte Abschlag für Erdgas oder Wärme erfolgt automatisch auf Basis des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Auch die gedeckelten Stromkosten werden entweder auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs im Jahr 2021 oder über die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers berechnet.

 

Haus- und Wohnungseigentümer profitieren direkt von den Entlastungen. Mieter erst, wenn die Vermieter diese über die Betriebskostenabrechnung weitergegeben haben. Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren die Stadtwerke Bernburg vor dem 1. März. Das gilt für alle drei Preisbremsen.

 

Für die Stadtwerke Bernburg GmbH bedeutet die Umsetzung der Preisbremsen einen erheblichen Aufwand. „Die Zahlungsläufe von tausenden Kundinnen und Kunden müssen angepasst werden“, erklärt Ulrike Mathis. „Wir geben alles, damit alle unsere Kundinnen und Kunden fristgerecht von den Entlastungen profitieren. Wenn es in dieser Ausnahmesituation zu fehlerhaften Abrechnungen kommen sollte, werden wir diese selbstverständlich berichtigen“, bittet sie um Verständnis.

 

„In unseren Kundencentern erleben wir täglich verzweifelte Menschen, die ihre Strom- oder Gasrechnung nicht mehr bezahlen können. Deshalb sind die Preisbremsen dringend notwendig“, so Ulrike Mathis weiter. „So sehr der Unmut an massiv gestiegenen Energiepreisen verständlich ist - Ursache für die Preisentwicklung sind exorbitant gestiegene Einkaufspreise für Strom und Gas an den Energiemärkten in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine.“


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