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Länder für Verteilung der Heizkostenzuschüsse zuständig

Noch keine Details bekannt - Kreisverwaltung bittet von Nachfragen zum Bundesförderprogramm abzusehen.


Der Salzlandkreis bittet darum, derzeit von schriftlichen oder telefonischen Nachfragen zum rückwirkenden staatlichen Zuschuss für Haushalte mit Heizöl-, Pellet- oder Flüssiggasheizungen abzusehen. „Wir erhalten jeden Tag dazu unzählige Nachfragen. Das ist absolut nachvollziehbar. Allerdings können wir die Fragen nicht beantworten, weil uns schlicht und einfach selbst keine Details dazu bekannt sind“, bittet die für Soziales beim Salzlandkreis zuständige Fachbereichsleiterin Anke Meyer um Verständnis.

 

Sie erklärt, dass das Land für die Verteilung der vom Bund zur Verfügung gestellten Fördermittel über insgesamt 1,8 Milliarden Euro zuständig ist. „Wir gehen deshalb davon aus, dass die Landesregierung entsprechende Informationen zur Verfügung stellen wird.“ Diese wird der Salzlandkreis zur besseren Orientierung dann ebenfalls veröffentlichen.

 

Fachbereichsleiterin Anke Meyer nennt noch einmal die Details, die bisher zum Förderprogramm bekannt sind.

 

Pro Haushalt ist eine Hilfe von bis zu 2000 Euro möglich.

 

Der Zuschuss wird über die Länder ausgezahlt und muss beantragt werden.

Die Entlastung gibt es für Heizöl, Pellets und Flüssiggas.

Der Zuschuss wird nur gezahlt für Bestellungen, die zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 erfolgt sind.

Keinen Zuschuss gibt es, wenn das Heizkostenplus im Vergleich zum Vorjahr weniger  als 100 Euro beträgt.

Als Nachweis dient die Rechnung aus dem Jahr 2022. Diese sollten Verbraucher  griffbereit haben.

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