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Verkehrssicherheitsaktion – „Fahrtüchtigkeit – Nüchtern kommt an“

Am kommenden Samstag, dem 18.03.2023 wird es im Bereich der Polizeiinspektion Magdeburg zu konzentrierten Fahrzeugkontrollen kommen.


„Ach, ein Bier geht schon.“

 

Diesen oder ähnliche Sätze hat jeder schon einmal gehört oder vielleicht sogar gesagt. Der Gedanke ist jedoch häufig falsch. Oftmals reichen schon geringe Mengen Alkohol aus, um Bewusstseins- und Wahrnehmungs-veränderungen herbeizuführen und damit die Unfallgefahr erheblich zu steigern.

Besonders am Wochenende, in den späten Abend- und frühen Morgenstunden, ereignen sich häufig Verkehrsunfälle bei denen Alkohol- und/oder Drogeneinfluss ausschlaggebend waren.

Wer Alkohol konsumiert, sollte sich dessen Wirkung und Risiken bewusst sein - insbesondere im Straßenverkehr‘!

 

Im Bereich der Polizeiinspektion Magdeburg kam es im Jahr 2021 zu 411 Verkehrsunfällen, unter Alkohol und/oder Drogen; auch im Jahr 2022 bewegen sich die Zahlen auf einem ähnlichen Niveau. Um diesem Trend entgegen zu wirken, wird die Polizei auch zukünftig die Fahrtüchtigkeit von Fahrzeugführern kontrollieren. Am kommenden Samstag, dem 18.03.2023 wird es im Bereich der Polizeiinspektion Magdeburg zu konzentrierten Fahrzeugkontrollen kommen. Dabei legen die Polizeibeamten ein besonderes Augenmerk auf die Fahrtüchtigkeit. Und gemäß dem Leitspruch „Fahrtüchtigkeit - Nüchtern kommt an“, werden vermehrt Alkohol und Betäubungsmittelkontrollen durchgeführt sowie Präventionsmaterialien verteilt und Präventionsgespräche durchgeführt.

 

Hintergrund:

 

Während Alkohol bei Erwachsenen in geringen Mengen zunächst anregend wirkt, setzt mit zunehmendem Konsum die negative Wirkung ein: bereits ab 0,5 Promille und weniger können die ersten Gleichgewichts- und Sprachstörungen auftreten - taumeln und lallen- und das Reaktionsvermögen nimmt ab.[1]

- ab 0,5 Promille begeht der Fahrzeugführer eines KFZ, E-Scooters, S-Pedelec, o.ä. eine Ordnungswidrigkeit.

- ab 0,3 Promille bewegst sich der Fahrzeugführer bereits im Straftatenbereich, insofern alkoholbedingte Fahrfehler, persönlichen Ausfallerscheinungen oder sogar ein Unfall verursacht werden.

- ab 1,1 Promille spricht man von einer „absoluten Fahruntüchtigkeit“. Dies stellt nach §316 Strafgesetzbuch eine Straftat dar.

- ab 1,6 Promille oder mehr begeht man auch auf dem Fahrrad oder Pedelec eine Straftat. Übrigens: Auch in diesem Fall folgt der Entzug der Fahrerlaubnis.

Für Fahranfänger und insbesondere auch für Inhaber eines Führerscheins auf Probe gelten noch einmal strengere Regeln, nämlich die 0,0 Promille Regel für die ersten zwei Jahre, beziehungsweise bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

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