Am kommenden Samstag, dem 18.03.2023 wird es im Bereich der Polizeiinspektion Magdeburg zu konzentrierten Fahrzeugkontrollen kommen.
„Ach, ein Bier geht schon.“
Diesen oder ähnliche Sätze hat jeder schon einmal gehört oder vielleicht sogar gesagt. Der Gedanke ist jedoch häufig falsch. Oftmals reichen schon geringe Mengen Alkohol aus, um Bewusstseins- und Wahrnehmungs-veränderungen herbeizuführen und damit die Unfallgefahr erheblich zu steigern.
Besonders am Wochenende, in den späten Abend- und frühen Morgenstunden, ereignen sich häufig Verkehrsunfälle bei denen Alkohol- und/oder Drogeneinfluss ausschlaggebend waren.
Wer Alkohol konsumiert, sollte sich dessen Wirkung und Risiken bewusst sein - insbesondere im Straßenverkehr‘!
Im Bereich der Polizeiinspektion Magdeburg kam es im Jahr 2021 zu 411 Verkehrsunfällen, unter Alkohol und/oder Drogen; auch im Jahr 2022 bewegen sich die Zahlen auf einem ähnlichen Niveau. Um diesem Trend entgegen zu wirken, wird die Polizei auch zukünftig die Fahrtüchtigkeit von Fahrzeugführern kontrollieren. Am kommenden Samstag, dem 18.03.2023 wird es im Bereich der Polizeiinspektion Magdeburg zu konzentrierten Fahrzeugkontrollen kommen. Dabei legen die Polizeibeamten ein besonderes Augenmerk auf die Fahrtüchtigkeit. Und gemäß dem Leitspruch „Fahrtüchtigkeit - Nüchtern kommt an“, werden vermehrt Alkohol und Betäubungsmittelkontrollen durchgeführt sowie Präventionsmaterialien verteilt und Präventionsgespräche durchgeführt.
Hintergrund:
Während Alkohol bei Erwachsenen in geringen Mengen zunächst anregend wirkt, setzt mit zunehmendem Konsum die negative Wirkung ein: bereits ab 0,5 Promille und weniger können die ersten Gleichgewichts- und Sprachstörungen auftreten - taumeln und lallen- und das Reaktionsvermögen nimmt ab.[1]
- ab 0,5 Promille begeht der Fahrzeugführer eines KFZ, E-Scooters, S-Pedelec, o.ä. eine Ordnungswidrigkeit.
- ab 0,3 Promille bewegst sich der Fahrzeugführer bereits im Straftatenbereich, insofern alkoholbedingte Fahrfehler, persönlichen Ausfallerscheinungen oder sogar ein Unfall verursacht werden.
- ab 1,1 Promille spricht man von einer „absoluten Fahruntüchtigkeit“. Dies stellt nach §316 Strafgesetzbuch eine Straftat dar.
- ab 1,6 Promille oder mehr begeht man auch auf dem Fahrrad oder Pedelec eine Straftat. Übrigens: Auch in diesem Fall folgt der Entzug der Fahrerlaubnis.
Für Fahranfänger und insbesondere auch für Inhaber eines Führerscheins auf Probe gelten noch einmal strengere Regeln, nämlich die 0,0 Promille Regel für die ersten zwei Jahre, beziehungsweise bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
>> mehr lesen
Auf gleich zwei Teenie Partys dürfen sich Kinder und Jugendliche in Bernburger freuen
>> mehr lesen
Neues Sprechstundenangebot am Klinikum Bernburg
>> mehr lesen
Stadtwerke Bernburg: Neue Doppelspitze soll Unternehmen wieder auf Kurs bringen
>> mehr lesen
25-jähriges Jubiläum des Jugendmigrationsdienstes Bernburg
>> mehr lesen
15 Projektideen zur Abstimmung zugelassen
>> mehr lesen
Ehrenamtlicher Schlaganfall-Helfer aus Bernburg nominiert
>> mehr lesen
DGB informierte über Vorteile von Tarifverträgen
>> mehr lesen
Rock'n'Rollsdorf – Eine Veranstaltung für Jung & Alt
>> mehr lesen
Wenig los zur Federweißer-Verkostung auf dem Weinberg am Donnerstagnachmittag
>> mehr lesen
>> mehr lesen
Auf gehts zum Oktoberfest ins Metropol
>> mehr lesen
Ab sofort gibt es Online Tickets für die Karnevalseröffnung des BKC in Bernburg
>> mehr lesen
13. Kulturmarkt Bernburg am 12. Oktober
>> mehr lesen
Aktuelle Polizeimeldungen aus dem Salzlandkreis
>> mehr lesen
Wohlsdorf feiert bis nach Mitternacht
>> mehr lesen
Aktuelle Polizeimeldungen aus dem Salzlandkreis
>> mehr lesen
Aktuelle Polizeimeldungen aus dem Salzlandkreis
>> mehr lesen
Höhere Preise für Wasser und Abwasser rückwirkend zum 1. Januar
>> mehr lesen
Aktuelle Polizeimeldungen aus dem Salzlandkreis
>> mehr lesen
Kommentar schreiben