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Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

„Eisenbahn-Bundesamt - Öffentliche Bekanntmachung zum ersten Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Erstellung des Lärmaktionsplans an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes vom 13. März 2023 bis 24. April 2023“


„Eisenbahn-Bundesamt - Öffentliche Bekanntmachung zum ersten Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Erstellung des Lärmaktionsplans an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes vom 13. März 2023 bis 24. April 2023“

 

Ab sofort können Sie sich an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes beteiligen. 

 

Insgesamt sechs Wochen, bis zum 24. April 2023, hat die Öffentlichkeit nun die Gelegenheit, an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken und sich zu ihren Lärmproblemen zu äußern.

 

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März 2023 bis 24. April 2023 können die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Phase findet Ende des Jahres 2023 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

 

Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link im Internet erreicht werden: http://www.laermaktionsplanung-schiene.de


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