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Abschläge der Stadtwerke Bernburg sinken

Die Informationsschreiben hierzu werden im April erstellt und versendet. Der Abschlag für Strom wird demnach noch einmal wie in der Jahresrechnung 2022 ausgewiesen fällig.


Die Stadtwerke Bernburg sind im Vergleich zu anderen Anbietern sehr teuer, das liegt daran, das im letzten Jahr nicht immer die nötige Menge Energie zu jeder Zeit eingekauft werden konnte und nicht immer zum niedrigsten Preis. Deshalb verlangen die Stadtwerke für Strom zum Teil das doppelte, als andere Anbieter. Doch ab April werden nun Verbraucher entlastet, die staatlichen Wärme‐ und Erdgaspreisbremse sowie die Strompreisbremse greifen.

 

Das bedeutet für Wärme- und Erdgaskunden: Die Berechnung der Entlastungsbeträge und der daraus resultierenden reduzierten Abschlagszahlungen werden vorgenommen, die entsprechenden Informationsschreiben wurden Mitte März verschickt. Bei der Umsetzung der Erdgaspreisbremse musste aufgrund eines Systemfehlers nochmals eine Korrektur erfolgen und dementsprechend ein zweites korrigiertes Informationsschreiben versendet werden.

 

Infolge dessen verzögerte sich die Umsetzung der Strompreisbremse. Die Informationsschreiben hierzu werden im April erstellt und versendet. Der Abschlag für Strom wird demnach noch einmal wie in der Jahresrechnung 2022 ausgewiesen fällig.

 

Ulrike Mathis, Geschäftsführerin der Stadtwerke Bernburg GmbH bedauert die Verzögerung. „Die Berücksichtigung verschiedenster Tarifkonstellationen und unterschiedlicher Vorgaben bei den einzelnen Preisbremsen ist sehr aufwändig und erfordern einen komplexen Programmierungsaufwand seitens der IT-Dienstleister. Die in kürzester Zeit entwickelten Systemkomponenten müssen installiert, getestet und Fehler parallel zur Umsetzung korrigiert werden. Das kostet Zeit und beansprucht massiv unsere Mitarbeiterkapazitäten. Um eine korrekte Berechnung gewährleisten zu können müssen wir leider notgedrungen die Berücksichtigung der Strompreisbremse um einen Monat verschieben.“

 

Ulrike Mathis betont, dass durch die Verzögerung kein finanzieller Nachteil entsteht. „Jede Kundin und jeder Kunde wird die ihnen zustehende Entlastung in voller Höhe erhalten. Alle Beteiligten arbeiten mit Hochdruck an den zu bewältigenden Aufgaben.“

 

Auf den Abschlag für den Monat April, welcher am 1. Mai fällig ist, wird dann dementsprechend der vierfache monatliche Entlastungsbetrag für die Monate Januar bis April angerechnet. Entsteht dadurch ein Guthaben, wird dieses auf dem jeweiligen Kundenkonto gutgeschrieben und auf der Jahresrechnung verrechnet. Für die restlichen Monate werden im Schreiben die reduzierten Abschlagszahlungen ausgewiesen.

 

Umsetzung der Energiepreisbremsen

 

„Es war ein wahrer Marathon, der enorme Mitarbeiterkapazitäten in Anspruch genommen hat.“ erklärt die Geschäftsführerin der Stadtwerke Bernburg GmbH, Ulrike Mathis den aufwändigen Prozess. „Aber nun ist es geschafft! Ab sofort werden die Kundenmitteilungen zu den Regelungen der Energiepreisbremsen und den damit verbundenen Änderungen der Abschlagszahlungen versendet.“

 

„Für die korrekte Umsetzung der staatlichen Vorgaben zur Umsetzung der Energiepreisbremsen war es notwendig, das ohnehin schon komplexe Abrechnungssystem der Stadtwerke anzupassen und durch entsprechende, teils völlig neu entwickelte Tools zu erweitern. Hierbei waren wir auf die Zuarbeit der IT-Dienstleister angewiesen, welche ebenfalls seit Monaten am Limit arbeiten. Darüber hinaus mussten noch viele Einstellungen und Daten händisch von unseren Mitarbeiter:innen eingepflegt werden.“ resümiert Ulrike Mathis.

 

Grundsätzlich werden die Energiepreisbremsen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wie folgt umgesetzt: aus der aktuellen Jahresverbrauchsprognose und der Differenz aus Preisdeckel (Referenzpreis) und aktuellem Vertragspreis errechnet sich der Entlastungsbetrag für das Jahr 2023.

 

Geteilt durch 12 Abschläge ergibt sich der monatliche Entlastungsbetrag, welcher von dem aktuell festgelegten Abschlagsbetrag abgezogen wird. Da die Preisbremsen rückwirkend zum 1. Januar 2023 gelten, werden vom Abschlagsbetrag für den Monat März, welcher am 1. April eingefordert wird, der dreifache monatliche Entlastungsbetrag abgezogen.

 

Sollte sich daraus ein negativer Abschlagsbetrag ergeben, wird für den März keine Zahlung fällig. Das entstandene Guthaben wird dem jeweiligen Kundenkonto gutgeschrieben und auf der Rechnung für das Jahr 2023 angerechnet.

 

Alle Daten können dem Informationsschreiben entnommen werden. Sowohl die Berechnung des Entlastungsbetrages als auch die aktuellen und künftigen Abschlagszahlungen sind transparent aufgelistet.


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