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Wasserentnahmeverbot im Salzlandkreis gilt weiter

Obwohl die Niederschläge zuletzt im März und April auch im Salzlandkreis als hoch einzustufen sind, bleibt die Lage um den Grundwasserspiegel trotzdem angespannt. Auch hier sind die Stände zwar leicht gestiegen, bewegen sich aber zu Jahresbeginn unter den Referenzwerten des Vorjahres und unter dem langjährigen Mittelwert.

Obwohl die Niederschläge zuletzt im März und April auch im Salzlandkreis als hoch einzustufen sind, bleibt die Lage um den Grundwasserspiegel trotzdem angespannt. Auch hier sind die Stände zwar leicht gestiegen, bewegen sich aber zu Jahresbeginn unter den Referenzwerten des Vorjahres und unter dem langjährigen Mittelwert.

 

„Wir halten daher an unserem Wasserentnahmeverbot fest. Kein Anlass zur Entwarnung“, gibt Landrat Markus Bauer das Ergebnis der neuesten Bewertung in der unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung um das verfügbare Nass bekannt. Das seit Juni vergangenes Jahr verfügte und im August angepasste Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern wird nicht aufgehoben und gilt weiter.

 

Damit ist unverändert Wassersparen angesagt als ein Teil der gesamtgesellschaftlichen Maßnahmen gegen fortschreitende Übernutzung der Reservoire, bei Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern vor allem in den Tagesstunden mit hoher Verdunstung zum Beispiel zur Bewässerung privater Gärten, für landwirtschaftliche Kulturen oder zur Nutzung in Gewerbebetrieben.

 

Sind Entnahmen aus Flüssen, Seen und über Brunnen aus dem Grundwasser zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der im Salzlandkreis ansässigen Unternehmen unumgänglich, sind diese bei der unteren Wasserbehörde des Salzlandkreises formlos zu beantragen. In begründeten Einzelfällen wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt.

 

Regelmäßig kontrollieren Mitarbeiter der Kreisverwaltung die Gewässer und üblichen Wasserentnahmestellen auf Einhaltung der Vorgaben. Sie gehen dabei oftmals auch Hinweisen nach, denn ein Verstoß stellt kein Kavaliersdelikt dar, sondern ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis hin zu 50 000 Euro belangt werden kann.

 

Vor allem seit den dürren Sommermonaten der Jahre 2018, 2019, 2020 und 2022 sind das Wasserdargebot und die Konflikte um die Nutzung der natürlichen Ressource auch im Salzlandkreis in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt. Seitdem sinken die Grundwasserstände im Kreisgebiet kontinuierlich. Klima- und Bodenfeuchtedaten, die ausgewertet werden, weisen gegenüber dem langjährigen Mittel der Vorjahre deutliche Defizite aus. Derzeit beträgt in den Bereichen um Aschersleben, Bernburg, Könnern, Schönebeck und Staßfurt die nutzbare Feldkapazität – das Wasserangebot, das Pflanzen nutzen können – in den tieferen Bodenschichten ab etwa 60 Zentimeter lediglich 20 bis höchstens 30 Prozent. Im Wasserhaushalt spielen neben der Niederschlagsmenge auch die Verdunstung, Speicherung und der Abfluss eine Rolle. Und so konnten auch mit den Niederschlägen der ersten Monate des Jahres die Bodenwasserspeicher vor allem in größeren Tiefen nicht wesentlich aufgefüllt werden.

 

„Wir können anhand der aktuellen Datenlage nicht ableiten, dass sich die Oberflächen- und Grundwasserstände in unserer Region positiv entwickeln und verstetigen“, sagt Landrat Markus Bauer. „Daher bleibt es Aufgabe der Allgemeinheit, schonend und vorausschauend mit der Ressource Wasser umzugehen, um ein weiteres Absinken der Grundwasserstände zu vermeiden.“

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