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Neuer Kalkteich zwischen Latdorf Richtung Gerbitz

Das Solvay-Werk Bernburg hat die wasserrechtliche Erlaubnis beim Landesverwaltungsamt in Halle beantragt.

Am 23. Mai 2023 hat die Solvay Chemicals GmbH den Antrag auf Wasserrechtliche Erlaubnis an das Landesverwaltungsamt in Halle gestellt. Das Landesverwaltungsamt als verfahrensführende Behörde für die Genehmigung übernimmt die Durchführung des formellen Beteiligungsverfahrens.

 

Hugo Walravens, Werkleiter von Solvay: „Wir haben die Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser und Niederschlagswasser in die Saale und die Genehmigung der Abwasserbehandlungsanlage Kalkteich 16/17 beantragt. Grund dafür ist, das Solvay einen neuen Kalkteich zwischen Latdorf Richtung Gerbitz anlegen will, in welchem die Abwässer der Sodaproduktion gelagert werden, bevor das Abwasser über einen Vorfluter bei Grimschleben in die Saale eingeleitet wird.

 

Durch ständige Verbesserung und Optimierung der Produktionsprozesse ist es uns gelungen, in diesem neuen Antrag gegenüber unserer bisherigen Erlaubnis sowohl die Einleitmengen als auch die genehmigten Überwachungswerte, zum Beispiel für Stickstoff, zu reduzieren.“

 

Nach Prüfung des Antrags hat das Landesverwaltungsamt die Unterlagen mit der Bitte um Stellungnahme innerhalb eines Monats an die Behörden und Träger öffentlicher Belange weitergeleitet, deren Aufgabenbereich durch den Antrag berührt wird. Parallel dazu veranlasst das Landesverwaltungsamt, dass die Unterlagen vom 24. Juli bis zum 25. August 2023 in den betroffenen Gemeinden ausgelegt werden. Die Orte und Zeiten der Auslegung werden vom Landesverwaltungsamt öffentlich bekannt gemacht.

 

Betroffene können innerhalb eines Monats nach Auslegung schriftlich Einwendungen an das Landesverwaltungsamt übermitteln. Das Landesverwaltungsamt sammelt und prüft die Einwendungen und gibt sie zusammen mit den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange an Solvay weiter.

 

Im November wird vom Landesverwaltungsamt ein Erörterungstermin durchgeführt. Auf dem Erörterungstermin erläutert Solvay die Antragsunterlagen und beantwortet Fragen hierzu. Diejenigen Betroffenen, die eine Einwendung erhoben haben, bekommen Gelegenheit, ihre Belange mit dem Landesverwaltungsamt und Solvay zu erörtern. Falls erforderlich, kann Solvay nach dem Erörterungstermin Ergänzungen und Anpassungen an den Unterlagen vornehmen.

 

Auf Basis der Unterlagen, der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie der Ergebnisse des Erörterungstermins genehmigt das Landesverwaltungsamt dann den Antrag wie gestellt oder mit Auflagen.

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