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Abruf zu Leistungen für Bildung- und Teilhabe „weiterhin geringer als erhofft“

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus berechtigten Familien haben einen Anspruch auf zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe von monatlich bis zu 95,09 Euro bei Komplettinanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaket. Dazu kommen auch die Ausstattung von Schulbedarf durch eine Pauschale von 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar.


Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben einen Anspruch auf zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe. Damit haben Kinder aus berechtigen Familien einen Anspruch auf Leistungen in Höhe von monatlich 95,09 Euro bei Komplettinanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaket.

 

Damit sollen Anspruchsberechtigte Kinder von Klassenfahrten, gemeinschaftlichem Mittagessen oder dem Schulbedarfspaket profitieren. Auch die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben soll durch die schulischen Komponenten des Bildungs- und Teilhabe-Pakets unterstützt werden.

 

Das Sozialministerium des Landes Sachsen-Anhalt hat im vergangenen Jahr rund zwei Millionen Euro für Zuschüsse zu Klassenfahrten gezahlt, über sechs Millionen für persönlichen Schulbedarf und 3,7 Millionen Euro für Lernförderung sowie 13 Millionen Euro für die Mittagsverpflegung.

 

Grundvoraussetzung für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ist, das die Familien Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag beziehen. Diese Leistungen sind in der Regel gesondert beim Jobcenter bzw. der Kommune zu beantragen. Die kommunalen Beratungsstellen, z.B. das Bürgerbüro oder Sozialamt, teilen Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Amt auf Anfrage mit.

 

Zu den Leistungen gehören:

  • Zuschüsse für Ausflüge und Fahrten im Rahmen der Kindertageseinrichtung und der Schule,
  • Ausstattung mit Schulbedarf durch eine Pauschale von 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar,
  • Zuschüsse für die Schülerbeförderung,
  • Zuschüsse für außerschulische Lernförderung (Nachhilfe) zum Erreichen des Klassenziels bzw. eines Schulabschlusses,
  • Zuschüsse für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule, in der Kindertageseinrichtung und im Hort,
  • sowie ein Budget zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von bis zu 10 Euro monatlich.