Ende 2022 erhielten in Sachsen-Anhalt 7 040 Personen Hilfe nach dem 3. Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Ende 2022 erhielten in Sachsen-Anhalt 7 040 Personen Hilfe nach dem 3. Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie das Statistische Landesamt mitteilt, entsprach das einem Anstieg zum Vorjahr um 15,7 % (+955 Personen).
Diese Entwicklung beruhte auf dem Anstieg der Zahl der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger außerhalb von Einrichtungen. Durch den Rechtskreiswechsel der ukrainischen Flüchtlinge zum 1. Juni 2022, die auf Grund der Gesetzeslage keinen Anspruch auf Asylbewerberleistungen, Grundsicherung für Arbeitsuchende oder im Alter hatten, erhöhte sich die Empfängerzahl auf 4 515 (+765 Personen; 120,3 %). Die Zahl der Leistungsberechtigten in Einrichtungen stieg um 8,2 % (+190 Personen). Der Altersdurchschnitt der Leistungsberechtigten insgesamt betrug 48,3 Jahre.
Die Auswirkungen der Zuwanderung spiegelten sich besonders in der Altersgruppe der über 60-Jährigen wider. Erhielten Ende 2021 noch 2 085 Bezugsberechtigte Hilfe zur Deckung des notwendigen Grundbedarfs, waren es am 31.12.2022 nun 2 940 (+41,0 %). 740 von ihnen hatten keine deutsche Staatsbürgerschaft, Ende 2021 waren es noch 55. Mehr als die Hälfte der Seniorinnen und Senioren (55,8 %) hatten ihren Lebensmittelpunkt in einer Wohneinrichtung.
1 375 Kinder und Jugendliche erhielten staatliche Unterstützung, um einen Teil des täglichen Bedarfs an Nahrung, Kleidung und Unterkunft zu decken (+9,1 % ggü. 2021).
Auch die Zahl weiblicher Hilfesuchender hat sich geändert. Lag ihr Anteil in den vergangenen 2 Jahren unverändert bei 38,0 %, stieg er 2022 auf 41,6 % an.
Ende 2022 waren 2 975 Personen alleinstehend oder alleinerziehend, in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft (einschl. eheähnlicher oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften) lebten 345 Beziehende.
Hilfe erhalten Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch Leistungen anderer Sozialleistungsträger decken können, wie z. B. vorübergehend Erwerbsunfähige, Vorruheständler mit niedriger Rente oder längerfristig Erkrankte.
Ab Berichtjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Dabei werden alle absoluten Werte auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch höchstens 2.
Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Sozialleistungen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.