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Landrat Markus Bauer ruft vor Kommunalwahl zur Stimmabgabe auf

„Engagierte in Ortschaftsräten, Stadt- und Verbandsgemeinderäten sowie für Kreistag wichtig.“ Wann Kreiswahlleiter mit ersten Ergebnissen auf Kreisebene rechnet.


Landrat Markus Bauer ruft vor der Kommunalwahl am kommenden Sonntag, 9. Juni, alle Wahlberechtigten im Salzlandkreis zur Stimmabgabe auf. „Wir wollen unseren Salzlandkreis auch in der kommenden Wahlperiode gemeinsam mit unseren ehrenamtlichen Kommunalpolitikern zu einem noch attraktiveren Wohn-, Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort entwickeln. Dafür sind in den Ortschaftsräten, Stadt- und Verbandsgemeinderäten und im Kreistag Menschen wichtig, die sich für ihre Heimat engagieren und etwas bewegen wollen.“ Der Landrat betont, mit der Wahl werden die Voraussetzungen für die Entwicklung in den kommenden fünf Jahren und darüber hinaus geschaffen. Insgesamt 280 Männer und Frauen von 14 Parteien, Wählergruppen bzw. als Einzelbewerber kandidieren für einen der 54 Sitze des Kreistags.

 

Kreiswahlleiter Marko Gregor informiert, dass mit ersten vorläufigen Ergebnissen zu den jeweiligen Ortschafts-, Stadtrats- und Verbandsgemeinderatswahlen sowie der Kreistagswahl ab 22 Uhr am Sonntag gerechnet werden kann. „Priorität bei der Auszählung der Stimmen hat die Wahl der EU-Abgeordneten, danach folgt die Auszählung der Stimmen zur Kreistagswahl, zu den Stadtrats- und Verbandsgemeinderatswahlen sowie zu den Ortschaftsratswahlen.“

 

Die Stimmen werden von den jeweiligen Städten und Gemeinden nach Schließung der Wahllokale am Sonntag ab 18 Uhr öffentlich ausgezählt und anschließend an den Kreiswahlleiter übermittelt. Auf der Internetseite Salzlandkreis | Wahlergebnisse Kreistagswahl 2024 können die Ergebnisse eingesehen werden. Mit vorläufigen Endergebnissen auf allen Ebenen rechnet Marko Gregor nicht vor 23 Uhr. Die benötigte Zeit zur Auszählung hängt von der Wahlbeteiligung ab. Die lag bei der zurückliegenden Europa- und Kommunalwahl 2019 bei 50 Prozent.

 

Die amtlichen Endergebnisse zur EU-Wahl im Salzlandkreis sowie zur Kreistagswahl werden am Donnerstag, 13. Juni, vom Wahlausschuss festgestellt. Die Sitzung findet um 14 Uhr im Kreistagssitzungssaal im Landratsamt in Bernburg statt, ab 15 Uhr werden die amtlichen Wahlergebnisse zur Kreistagswahl festgestellt. Die Sitzungen sind öffentlich. Die amtlichen Ergebnisse in den Einheits- und Verbandsgemeinden werden von den jeweiligen Wahlausschüssen festgestellt. Einen Überblick über alle Ergebnisse der Kommunalwahlen gibt es hier: Wahlergebnisse (sachsen-anhalt.de).

 

Zuständig ist der Kreiswahlleiter für die ordnungsgemäße Durchführung der Europa- und Kreistagswahl. Darüber hinaus zählt er die Stimmen zur EU-Wahl am Sonntag aus, die bereits jetzt per Brief abgegeben worden sind oder noch bis Sonntag, 18 Uhr, im Briefkasten im Landratsamt abgegeben werden können. Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag beantragt werden, in Ausnahmefällen wie Krankheit ist die Beantragung auch noch am Sonnabend bis 15 Uhr möglich. Nach Angaben von Marko Gregor sind mit Stand Mittwochmittag, 13 Uhr, 14.175 Wahlbriefe eingegangen. Alle Stimmzettelumschläge werden ab Sonntagnachmittag den Wahlbriefen entnommen, ungeöffnet in eine Wahlurne gegeben und ab 18 Uhr ausgezählt. „Alles ist öffentlich. Jeder hat das Recht, die Wahl von der Vorbereitung bis zur Auszählung zu beobachten.“

 

Wer in einem Wahllokal zwischen 8 und 18 Uhr seine Stimme abgibt, muss zwingend seinen Personalausweis zur Hand haben. Hilfreich ist auch die Wahlbenachrichtigung, die jeder Wähler mittlerweile erhalten haben muss. Wählen darf, wer mindestens 16 Jahre alt ist und seinen Wohnsitz in den letzten drei Monaten vor der Wahl durchgehend im Salzlandkreis hat. Bei der EU-Wahl hat jeder Wähler eine Stimme, muss also für eine gültige Wahl ein Kreuz setzen. Drei Stimmen und damit jeweils drei Kreuze kann der Wähler im Rahmen der Kreistagswahl, bei der Stadtrats- und Verbandsgemeinderatswahl sowie für die Ortschaftsratswahlen abgeben - entweder alle für einen Kandidaten oder aufgeteilt auf mehrere Kandidaten.

 

Gewählt wird entsprechend der Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes Sachsen-Anhalts sowie eines Kreistagsbeschlusses im Salzlandkreis in vier Wahlbereichen. Die neuen ehrenamtlichen Kreistagsmitglieder werden auf Grundlage eines gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungsschlüssels ermittelt. Dabei werden zunächst alle Stimmen der Parteien, Wählergruppen bzw. Einzelbewerber ausgezählt und zu den insgesamt abgegebenen Stimmen ins Verhältnis gesetzt. Danach werden die Stimmen der einzelnen Kandidaten berücksichtigt. Die Kandidaten mit den meisten Stimmen ihrer Partei bzw. Wählergruppen ziehen in den Kreistag ein. Der Listenplatz der Kandidaten ist nur bei Stimmgleichheit von Relevanz.



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