In diesem Jahr kamen bislang 851 Asylsuchende nach Sachsen‑Anhalt (Stand 31.05.2026). Das ist ein Rückgang um 37 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2025 (1.349) und ein Rückgang um 57 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2024 (1.984). Damit deutet sich auch für das gesamte Jahr 2026 ein weiterer deutlicher Rückgang der Asylzugänge in Sachsen-Anhalt an. Hochgerechnet ergibt sich ein Trend von rund 2.000 Asylzugängen bis Ende dieses Jahres. Solche Zugangszahlen gab es in Sachsen‑Anhalt zuletzt im Jahr 2012.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Der Trend der rückläufigen Zugangszahlen setzt sich kontinuierlich fort. Die Maßnahmen zur Begrenzung der irregulären Migration auf Bundes- und Landesebene zeigen Wirkung. Jetzt dürfen wir nicht nachlassen. Deshalb begrüße ich das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem, das ab Mitte Juni 2026 umgesetzt wird. Mit Asylverfahren an den EU-Außengrenzen und dem verbesserten Schutz der EU-Außengrenzen wird Migration insgesamt verlässlicher gesteuert, geordnet und die irreguläre Migration weiter begrenzt.“
Darüber hinaus gab es gestern auf europäischer Ebene eine Verständigung über eine weitere Verschärfung der Migrationspolitik und insbesondere eine Verbesserung von Rückführungen. Vorgesehen sind unter anderem sogenannte Abschiebezentren in Drittstaaten, in die abgelehnte Asylbewerber abgeschoben werden sollen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können, weil der Herkunftsstaat beispielsweise bei der Rückführung nicht kooperiert. Zudem sollen Ausreisepflichtigen einheitlich Leistungen gekürzt werden, wenn sie in Bezug auf ihre Ausreise nicht kooperieren.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die Begrenzung der irregulären Migration ist das eine. Die Rückführung von Ausreisepflichtigen ist das andere. Die gestern auf europäischer Ebene erzielte Einigung begrüße ich sehr. Wer ohne Schutzgrund gekommen ist, muss Sachsen-Anhalt, muss Deutschland und Europa wieder verlassen. Und wer bei seiner Ausreise nicht kooperiert, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen.“
Am 12. Juni 2026 tritt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft. Diese bildet die Grundlage für die europäische Zusammenarbeit in der Migrationspolitik und beinhaltet u. a. folgende Punkte:
- Es werden verbesserte Kontrollen und Registrierungen an den EU-Außengrenzen eingeführt.
- Alle Personen, die irregulär in die EU einreisen, sollen eine effiziente und verpflichtende Überprüfung („Screening“) innerhalb weniger Tage durchlaufen. Dies ermöglicht es zu kontrollieren, wer EU-Territorium betritt und Personen zu identifizieren, die die Voraussetzungen für die Einreise in die EU nicht erfüllen.
- Künftig sollen Verfahren zur Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz in bestimmten Fällen verpflichtend bereits an den europäischen Außengrenzen (in Deutschland See- und Flughäfen) durchgeführt werden.
- Die Reglungen zum bisherigen sogenannten Dublin-Verfahren – jetzt Zuständigkeitsbestimmungsverfahren – werden reformiert, um die Verfahren zu beschleunigen und so irreguläre Sekundärmigration – also das unkontrollierte Weiterziehen in andere EU-Mitgliedstaaten – zu begrenzen. Zuständig für die Verfahren bleibt grundsätzlich der Mitgliedsstaat, in dem die Antragsteller zuerst die EU betreten.
- Die Verfahren werden in allen EU-Mitgliedstaaten vereinheitlicht. Damit gelten klare Regeln für alle.
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