Sachsen-Anhalt · 20. Mai 2026
Die Regierungsfraktionen haben heute im Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landes-Krankenhausgesetzes eingebracht. Dieser dient einerseits der Umsetzung der Krankenhausreform des Bundes, welche am 15. April 2026 mit dem Krankhausanpassungsgesetz in Kraft getreten ist, und andererseits einer Anpassung des Verfahrens der Krankenhausplanung des Landes.