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Landtag beschließt neues Krankenhausgesetz

Magdeburg. Der Landtag hat gestern das Gesetz zur Änderung des Landes-Krankenhausgesetzes beschlossen. Dieses dient einerseits der Umsetzung der Krankenhausreform des Bundes, welche am 15. April 2026 mit dem Krankhausanpassungsgesetz in Kraft getreten ist, in Sachsen-Anhalt und andererseits einer Anpassung des Verfahrens der Krankenhausplanung des Landes.

 

„Das Krankenhausgesetz sorgt für eine verbessere Steuerungsfähigkeit, Planungssicherheit und Versorgungsqualität. Die Menschen müssen auch in dünn besiedelten Gebieten gut versorgt sein. Gleichzeitig sollen Krankenhäuser wirtschaftlich arbeiten und sich, im Sinne einer gestuften Versorgung, weiter spezialisieren. An diesem Spagat arbeiten wir in enger Abstimmung mit den betreffenden Einrichtungen. Diesen Weg werden wir mit dem Krankenhausgesetz weiter gehen“, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne im Landtag.

 

Zu den zentralen Regelungsbereichen des Gesetzes gehören vor allem:

  • die Einführung und Möglichkeit der Zuweisung von Leistungsgruppen für somatische Krankenhäuser;
  • die Weiterentwicklung und präzisere Abbildung der Krankenhausplanung;
  • die Digitalisierung des Antragsverfahrens sowie
  • die Anpassung an die im Laufe der Zeit gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse im Rahmen der Krankenhausplanung.

Die Krankenhausreform des Bundes zielt auf eine Steigerung der Behandlungsqualität in Krankenhäusern durch Spezialisierung. Krankenhausleistungen sollen nur soweit erbracht und finanziert werden, als einem Krankenhausstandort definierte und an Qualitätsvorgaben gebundene Leistungsgruppen zugewiesen wurden. Ziel bleibt eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und zugleich wirtschaftlich tragfähige Krankenhausversorgung in Sachsen-Anhalt.

 

Das Gesundheitsministerium Sachsen-Anhalt hat im April 2025 und damit als eines der ersten Länder mit der kooperativen Planung mit den Krankenhäusern begonnen. Aktuell prüft der Medizinische Dienst (MD) die Strukturvoraussetzungen der Leistungsgruppen an den Krankenhäusern. Nach Vorlage der Prüfergebnisse werden diese mit von dem der Planungsbehörde ermittelten Versorgungsbedarf abgeglichen und, je nach Resultat, verschiedene Planungsszenarien analysiert. Im Ergebnis entsteht so der Entwurf für einen neuen Krankenhausplan, dem der Krankhausplanungsausschuss zustimmen muss. Das Verfahren mündet in der Zuweisung von Leistungsgruppen an die Krankenhausstandorte.

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