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Gleichstrompassage Süd-Ost: Erdkabel im Raum Bernburg

Die neue Gleichstromtrasse kommend aus Wolmirstedt soll ab Neugattersleben parallel zur Autobahn A14 in Richtung Strenzfeld und Plötzkau als Erdkabel verlaufen.

 



Grafik: Bundesnetzagentur
Grafik: Bundesnetzagentur

Der Netzbetreiber 50Hertz hat seine überarbeiteten Pläne für den Süd-Ost-Link vorgestellt, der überschüssigen Windstrom aus Norddeutschland bis nach Bayern transportiert soll. In unserer Region könnte die Trasse demnach unterirdisch der A 14 und A 9 folgen und östlich an Halle, Merseburg und Weißenfels vorbei führen.

 

Doch andere Trassenführung für Stromautobahn?

 

Die geplante Stromautobahn nach Bayern soll im Süden Sachsen-Anhalts nun doch einen anderen Verlauf nehmen. Die Planer haben der Bundesnetzagentur jetzt ihre Pläne übermittelt. Danach soll der sogenannte Südostlink jetzt nicht mehr westlich, sondern östlich von Halle verlaufen. Die nun vorgeschlagene Trasse soll zudem auch nicht mehr die Saale-Unstrut-Region berühren. Sollten die Pläne grünes Licht von der Bundesnetzagentur erhalten, werden sie in den Regionen einen Monat lang öffentlich ausgelegt. Gegen den Verlauf der Trasse gab es im Süden Sachsen-Anhalts mehrfach Proteste.

 

Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)

 

Das Vorhaben 5 soll als Neubaumaßnahme zwischen den Umspann­werken Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt und Isar in Bayern realisiert werden. Die im Netz­entwick­lungs­plan als Korridor D bezeichnete Leitung wurde von den beteiligten Übertragungsnetzbetreibern in der Vergangen­heit auch »Gleich­strom­passage Süd-Ost« genannt. Sie soll in HGÜ-Technik und als Erdkabel ausgeführt werden.

 

Streckenverlauf

 

Die Verbindung soll sich über etwa 534 Kilometer zwischen den Netz­verknüpfungs­punkten Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt und Isar in Bayern erstrecken. Für die Genehmigung im Rahmen der Bundesfachplanung haben die Vorhaben­träger das Vorhaben in vier Abschnitte auf­geteilt – Details zu deren Verlauf finden Sie auf den jeweiligen Abschnittsseiten. Da es sich um eine Gleich­strom­verbindung handelt, kann die Leitung nicht abschnitts­weise, sondern nur vollständig in Betrieb genommen werden.

 

Hintergrund

 

Das Vorhaben ist erforderlich, da es durch einen massiven Zubau erneuer­barer Energien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt zu Engpässen im Strom­transport nach Bayern kommt. Dort werden bis 2022 die noch ver­bliebenen Atom­kraftwerke end­gültig vom Netz gehen. Überdies re­duziert das Vor­haben Ringflüsse von Nordost­deutschland durch Polen und Tschechien nach Süd­deutschland.

 

Gesetzliche Grundlage für die Höchstspannungsleitung Wolmirstedt – Isar ist das Bundesbedarfs­plangesetz (BBPlG) vom 31. Dezember 2015, welches auf dem Netz­entwicklungs­plan Strom 2024 beruht. Im Bundes­bedarfsplan ist das Vor­haben als Nummer 5 aufgelistet, im Netz­entwicklungs­plan 2024 der Über­tragungs­netz­betreiber als Korridor D beziehungsweise Maß­nahme D18. Das Vor­haben war bereits in der alten Fassung des BBPlG enthalten. Dort hatte es den Startpunkt Lauchstädt und den Endpunkt Meitingen.

 

Alle vier Abschnitte des Vorhabens befinden sich im Bundesfachplanungs­verfahren. Die Vorhabenträger TenneT und 50Hertz haben die entsprechenden Anträge jeweils gemeinsam gestellt. Details zum Stand der Verfahren finden Sie auf den unten verlinkten Abschnittsseiten.

 

Abschnitte

 

Wolmirstedt – Raum Naumburg/Eisenberg (Abschnitt A, ST/SN/TH, 192 km)

 

Die beiden Vorhabenträger beantragten am 8. März 2017 die Bundes­fach­planung gemäß § 6 Netzausbau­beschleunigungs­gesetz (NABEG). Im Mai 2017 fanden Antrags­konferenzen statt und im August legte die Bundes­netzagentur den Unter­suchungs­rahmen fest. Dieser wurde am 6. Oktober 2017 in einigen Punkten an­gepasst. Die Vorhaben­träger haben am 30. April 2019 Unter­lagen nach § 8 NABEG eingereicht; die Bundes­netz­agentur prüft diese nun auf Voll­ständigkeit.

 

Raum Naumburg/Eisenberg – Raum Hof (Abschnitt B, ST/SN/TH/BY, 83 km)

 

Die beiden Vorhabenträger beantragten am 12. April 2017 die Bundes­fachplanung gemäß § 6 NABEG. Am 13. Juni 2017 fand eine Antrags­konferenz statt und am 30. November 2017 legte die Bundesnetzagentur den Untersuchungs­rahmen fest. Die Vorhabenträger haben am 30. November 2018 die Unterlagen nach § 8 NABEG eingereicht. Die Bundes­netz­agentur hat diese vom 30. Januar bis 28. Februar 2019 öffentlich ausgelegt.

 

Raum Hof – Raum Schwandorf (Abschnitt C, BY, 137 km)

 

Die beiden Vorhabenträger beantragten am 29. März 2017 die Bundes­fachplanung gemäß § 6 NABEG. Am 17. und 31. Mai 2017 fanden Antrags­konferenzen statt und am 6. Oktober 2017 legte die Bundesnetzagentur den Untersuchungs­rahmen fest. Die Vorhabenträger haben am 21. Dezember 2018 die Unterlagen nach § 8 NABEG eingereicht. Die Bundes­netz­agentur hat diese vom 13. Februar bis 12. März 2019 öffentlich ausgelegt.

 

Raum Schwandorf – Isar (Abschnitt D, BY, 122 km)

 

Die beiden Vorhabenträger beantragten am 26. April 2017 die Bundes­fachplanung gemäß § 6 NABEG. Am 27. und 28. Juni 2017 fand eine Antrags­konferenz statt und am 21. Dezember 2017 legte die Bundesnetzagentur den Untersuchungs­rahmen fest. Die Vorhabenträger haben am 29. März 2019 die Unterlagen nach § 8 NABEG ein­gereicht. Die Bundes­netzagentur legt diese ab dem 9. Mai 2019 öffentlich aus.

 

Quelle: Bundesnetzagentur Stand: 30. April 2019




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