Komplexkontrollen zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr

Im Kontrollzeitraum wurden 1162 Fahrzeuge angehalten und 118 Ordnungswidrigkeiten geahndet. In 74 Fällen handelte es sich um Ahndungen wegen einer durch Geschwindigkeitsüberschreitungen, 8 davon lagen im Bußgeldbereich, Fahrverbote mussten nicht verhängt werden.



Salzlandkreis

 

Im Dienstbereich des Polizeireviers ereignete sich in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Unfällen mit einem immer noch zu hohen Anteil an verletzten und getöteten Personen. Ein signifikanter Rückgang der Unfallzahlen ist bisher nicht zu verzeichnen.

 

Gerade die Überschreitung von zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sowie die Missachtung von Vorfahrtsregelungen stellen fortwährend die primären Unfallursachen, insbesondere der Unfälle mit schweren Personenschäden, dar. Die Schwere der Verletzungen von Personen wird gleichfalls durch Verstöße gegen die Gurtpflicht bedingt, aber auch durch die Art der Verkehrsbeteiligung. Hier sind insbesondere Fußgänger und Radfahrer aufgrund ihres eingeschränkten Schutzes einem besonders hohen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Nicht selten lässt sich gerade bei diesen Verkehrsteilnehmern jedoch auch eine zunehmende Bereitschaft zu „einfachen“ Regelverstößen im Straßenverkehr feststellen, welche bisweilen mit mangelndem Unrechtsbewusstsein einhergehen. Durch dieses Fehlverhalten werden u. a. die Gefahren für Unfälle mit schweren Personenschäden deutlich erhöht.

 

Aus diesem Grund hatte sich das Polizeirevier, unter vorheriger Ankündigung in der Öffentlichkeit, dazu entschlossen am 12. März einen kreisweiten Kontrolltag durchzuführen.

 

Im Revierbereich wurden an 12 Stellen überwiegend stationäre Kontrollstellen eingerichtet, an welchen die Geschwindigkeit kontrolliert und typische, mit dem Straßenverkehr einhergehend Verkehrsverstöße geahndet wurden.

 

Unter Beachtung des übrigen Einsatz- und Tagesgeschehens wurden 24 Beamte zwischen 10:00 und 18:00 Uhr mit diesen Kontrollaufgaben betraut.

 

Im Kontrollzeitraum wurden 1162 Fahrzeuge angehalten und 118 Ordnungswidrigkeiten geahndet. In 74 Fällen handelte es sich um Ahndungen wegen einer durch Geschwindigkeitsüberschreitungen, 8 davon lagen im Bußgeldbereich, Fahrverbote mussten nicht verhängt werden.

 

Die übrigen 35 Verwarn- und 9 Bußgeldverfahren wurden wegen Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer und Missachtung der Gutpflicht eingeleitet. In einem Fall wurde in Fahrer ohne Fahrerlaubnis festgestellt, die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eröffnet.





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Kommentare: 1
  • #1

    NUCLEOPATRA (Dienstag, 10 März 2020 16:51)

    00:43 der Arsch,1:17 derAAAAAAARsch