Grenzen sichern, Asylverfahren beschleunigen, Integration fördern

Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff hat heute in seiner Rede vor dem Bundesrat ein zügiges staatliches Handeln bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise gefordert. Grenzen sichern, Asylverfahren beschleunigen, Integration fördern

 

 


Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff hat heute in seiner Rede vor dem Bundesrat ein zügiges staatliches Handeln bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise gefordert. „Demokratie lebt entscheidend vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit von Parlamenten und Regierungen. Das gilt erst recht in seiner so wichtigen Frage wie der Flüchtlingspolitik. Kein Staat kann unbegrenzt Flüchtlinge aufnehmen, wenn man eine erfolgreiche Integration in die Gesellschaft gewährleisten will. Weil es für jedes Land eine solche Integrations-Obergrenze gibt, benötigen wir eine rasche und deutliche Reduzierung der Zahl der Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge. Vereinbarungen wie Schengen oder Dublin können nicht dauerhaft außer Kraft gesetzt sein. Das muss sich wieder ändern“, so Haseloff.

 

Haseloff dankte den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern ohne die die Aufnahme der hohen Zahl von Flüchtlingen nicht zu bewerkstelligen gewesen wäre. Er dankte auch dem Bund für die Unterstützung. Finanzielle Unterstützung durch den Bund dürfe es aber nicht nur bei der Aufnahme, sondern müsse es auch bei der wichtigen Aufgabe der Integration von Flüchtlingen geben.

 

Wichtig sei es, so Haseloff, schnell zu einer Begrenzung der Flüchtlingszahlen zu kommen. Dazu müsse der Schutz der Grenzen wieder hergestellt werden. Auch die Ausweitung der Zahl der sicheren Herkunftsländer sei hier ein richtiger Schritt. Der Ministerpräsident begrüßte Maßnahmen wie das Datenaustauschverbesserungsgesetz, die Einführung von Ankunftsnachweisen und die Beschleunigung von Asylverfahren. Sie seien wichtige Voraussetzungen, um eine missbräuchliche Nutzung des Asylverfahrens, z. B. durch Verschleierung der Herkunft zu verhindern.

 

Haseloff verwies darauf, dass Sachsen-Anhalt seine Anstrengungen zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber verstärkt habe. So seien im letzten Jahr 1.000 Ausreisepflichtige aus Sachsen-Anhalt abgeschoben worden, die der Aufforderung zur Ausreise nicht nachgekommen seien.

 

Wichtig sei, so der Regierungschef, die Anstrengungen zur Integration von Flüchtlingen mit Bleiberecht zu verstärken. Hierzu sei ein zwischen Bund und Ländern abgestimmtes Integrationskonzept notwendig.

 

Rede von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff zum Asylpaket II im Bundesrat am 26. Februar 2016

 

"Demokratie lebt entscheidend vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit von Parlamenten und Regierungen. Wir sollten nicht den Eindruck entstehen lassen, dass wir das Heft des Handelns nicht mehr in der Hand haben oder aber versuchen Probleme auszusitzen. Das gilt erst recht in seiner so wichtigen Frage wie der Flüchtlingspolitik. Insofern müssen wir in der Lage sein, für drängende Probleme auch Lösungen aufzuzeigen und das zeitnah.

 

Kein Staat kann unbegrenzt Flüchtlinge aufnehmen, wenn man eine erfolgreiche Integration in die Gesellschaft gewährleisten will. Weil es für jedes Land eine solche Integrations-Obergrenze gibt, benötigen wir eine rasche und deutliche Reduzierung der Zahl der Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge. Vereinbarungen wie Schengen oder Dublin können nicht dauerhaft außer Kraft gesetzt sein. Das muss sich wieder ändern.

 

Im Jahr 2015 sind so viele Asylsuchende nach Deutschland gekommen wie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Länder und Kommunen haben diese einmalige Herausforderung bisher in einem besonderen Kraftakt bewältigt. So ist es z. B. durch einen massiven Ausbau der Aufnahmesysteme gelungen, die große Zahl von neu ankommenden Asylsuchenden zu verteilen und unterzubringen. In Sachsen-Anhalt konnten alle Flüchtlinge rechtzeitig vor dem Winter in festen Unterkünften untergebracht und betreut werden. An dieser Leistung haben viele Helfer – etwa aus den freiwilligen Feuerwehren, von DRK, Caritas und Diakonie und auch zahlreiche Bürger, die sich in der Flüchtlingsbetreuung oder beim Sprachunterricht einbringen - großen Anteil. Ihnen, aber auch den Mitarbeitern in den Verwaltungen, die sich unermüdlich der Flüchtlinge annehmen, gebührt unser aller Dank.

 

Ausdrücklich anzuerkennen ist, dass auch der Bund zur Bewältigung des enorm gestiegenen Aufkommens von Asylanträgen bereits zahlreiche personelle, organisatorische und gesetzgeberische Maßnahmen getroffen hat. Dies betrifft etwa das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dessen Mitarbeiterzahl deutlich erhöht wurde und das im laufenden Jahr 4.000 weitere Personalstellen erhalten soll. Zu begrüßen ist auch, dass durch organisatorische Veränderungen der Ablauf der Asylverfahren - endlich – deutlich beschleunigt werden soll. Die dafür erforderlichen neuen Ankunftszentren müssen jetzt schnellstmöglich flächendeckend eingerichtet werden. Nur so kann es gelingen, den Berg der unerledigten Asylanträge, der zurzeit immer noch wächst, tatsächlich abzubauen.

 

Wichtig ist auch das soeben beschlossene Datenaustauschverbesserungsgesetz. Hiermit wird es möglich, Schutzsuchende sowie Personen, die unerlaubt nach Deutschland einreisen, schnell zu registrieren und die hierbei gewonnenen Informationen allen zuständigen Stellen zu übermitteln. Zusammen mit dem neugeschaffenen „Ankunftsnachweisen“ kann damit u. a. Mehrfachregistrierungen von Asylsuchenden wirkungsvoll entgegen getreten werden. Deshalb ist es dringend erforderlich, dass auch dieses anspruchsvolle IT-Projekt alsbald vollständig umgesetzt wird.

 

Angesichts weiter hoher Ankunftszahlen und des nahen Frühjahrs besteht dringender Handlungsbedarf. So müssen insbesondere die Asylverfahren von Asylsuchenden beschleunigt werden, die keine oder eine nur sehr geringe Bleibeperspektive haben. Ferner müssen die Vollzugshindernisse, die einer zügigen Rückführung von Asylbewerbern entgegenstehen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, weiter abgebaut werden. Ein wichtiger Schritt dazu ist das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren. Das Land Sachsen-Anhalt begrüßt deshalb dieses Gesetzesvorhaben ausdrücklich.

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Die Durchführung von Rückführungen ist vorrangig Ländersache. Sachsen-Anhalt hat sein Engagement hier im vergangenen Jahr noch einmal deutlich erhöht und nahezu 1.000 Ausreisepflichtige abgeschoben. Und wir werden auch in Zukunft Abschiebungen konsequent umsetzen. An der Durchsetzung unserer Gesetze darf es keinen Zweifel geben. Das ist auch eine Frage der Rechtsstaatlichkeit. Wir müssen deshalb allen Strategien, die darauf gerichtet sind, den Aufenthalt mit unlauteren Mitteln zu verlängern und die auch ein wichtiger Faktor für die missbräuchliche Nutzung des Asylverfahrens sind, entschlossen entgegen wirken. Dies gilt auch für die Verschleierung von Identität und Herkunft, etwa durch die Vernichtung von Reisedokumenten. Deshalb ist es erfreulich, dass mit dem Gesetz die Amtshilfe des Bundes für die Länder bei der Beschaffung von Reisedokumenten erweitert und verstetigt werden soll.

 

Wir müssen, um die Flüchtlingskrise zu meistern, die unkontrollierte starke Zuwanderung schnell und spürbar begrenzen. Das Asylpaket II ist ein dringend erforderlicher Baustein auf dem Weg zur Steuerung und Begrenzung des Zustroms der Asylsuchenden. Aber auch dieses Paket reicht noch nicht aus. Um die Aufnahme- und Integrationsmöglichkeiten unseres Landes nicht zu überfordern, benötigen wir weitere gesetzgeberische und operative Aktivitäten nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene.

 

Eines der wichtigsten Ziele muss es sein, den Schutz der Grenzen wiederherzustellen. Die Bundesrepublik hat den Grenzschutz an das Schengen-System delegiert. Voraussetzung ist aber, dass dieses auch funktioniert. Das ist derzeit nicht der Fall. Deshalb ist es umso dringlicher, dass wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass es wieder funktioniert. Dazu gehören die Einrichtung von sogenannten Hot Spots - also Registrierungs- und Verteilungszentren -, der Ausbau der europäischen Grenzschutzagentur Frontex, die Verbesserung der Kooperation mit der Türkei im Bereich des Grenzschutzes und nicht zuletzt eine solidarische Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der EU. Gelingt dies nicht und kann die EU-Außengrenze nicht wirksam geschützt werden, müssen wir zu nationalen Handlungsoptionen übergehen.

 

Bereits im parlamentarischen Verfahren ist das Gesetz zur Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten. Dieses Gesetzesvorhaben ist richtig, da die Schutzquote bei Asylantragstellern aus diesen Ländern sehr gering ist. Es ist auch notwendig, weil die Zahl der Asylsuchenden aus den Maghrebstaaten in den letzten Monaten deutlich angestiegen ist. Auch um zu verhindern, dass sich hier wiederholt, was wir im vergangenen Jahr bei den Westbalkanstaaten erlebt haben, muss mit diesem Gesetz ein deutliches Signal in diese Länder gesendet werden. Dass dies Wirkung hat, zeigt der starke Rückgang der Schutzsuchenden aus den Westbalkan-Staaten, nachdem diese zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt worden waren. Das Gesetz sollte schnellstmöglich beschlossen werden.

 

Zum Abschluss noch ein Wort zu den Schutzsuchenden, die gute Chancen auf ein Bleiberecht haben. Diese Personengruppe muss schnell und nachhaltig integriert werden. Schnelles Erlernen der deutschen Sprache, zügige Integration in den Arbeitsmarkt sowie die zeitnahe Vermittlung der Grundlagen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, sind unabdingbar für eine gelingende Integration.

 

Hierfür kann auf eine Infrastruktur zurückgegriffen werden, welche die Integrationspolitik in vielen Jahren geschaffen hat. Weitere spezifische Instrumente sind auf allen staatlichen Ebenen in den letzten Monaten hinzugekommen. Vieles muss jedoch noch weiter ausgebaut und aufeinander abgestimmt werden. Integration ist bekanntlich eine Querschnittsaufgabe, für die ganz unterschiedliche staatliche und nichtstaatliche Akteure zuständig sind. Ein nicht abgestimmtes Nebeneinander von Integrationsangeboten ist nicht nur ineffizient, sondern auch integrationshemmend. Es gilt daher, die vorhandenen und künftigen Instrumente praxisgerecht zu verzahnen. Wir brauchen dafür ein ganzheitliches, zwischen Bund und Ländern abgestimmtes Integrationskonzept, wie es die MPK gemeinsam mit der Bundeskanzlerin am 28. Januar 2016 beschlossen hat.

 

Integration findet hauptsächlich auf lokaler und regionaler Ebene statt. Auch deshalb tragen die Länder und Kommunen derzeit einen großen Teil der Kosten. Die gegenwärtige Flüchtlingskrise ist aber eine gesamtstaatliche Herausforderung. Es ist daher angezeigt, dass der Bund – wie bereits bei den Aufnahmekosten – auch bei der Integration von Flüchtlingen nicht nur für die Aufgaben, die ihm nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung zugewiesen sind, die Kosten trägt, sondern auch darüber hinaus einen angemessenen Kostenanteil übernimmt. Auch über diese Frage sollte bei der Erarbeitung des Integrationskonzepts gesprochen werden."