Jährliche Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist angelaufen

Sachsen-Anhalt ist Schlusslicht bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten - Salzlandkreis bei 3,3 Prozent


Bundesagentur für Arbeit (BA) versendet Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht. Anzeigepflicht auch für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten haben. Die Meldung ist auch elektronisch möglich.

 

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die diese Beschäftigungspflicht nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

 

Sachsen-Anhalt ist Schlusslicht bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten - Salzlandkreis bei 3,3 Prozent

 

Sachsen-Anhalt ist bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung bundesweites Schlusslicht. Zuletzt waren auf 3,6 Prozent der Arbeitsplätze Menschen mit Schwerbehinderung tätig. Deutschlandweit liegt die Quote aber bei 4,7 Prozent. Der Salzlandkreis liegt bei 3,3 Prozent.

 

Einen Grund dieser Entwicklung sieht Anja Huth, Chefin der Bernburger Arbeitsagentur, darin: „Der Chef ist oft Einzelkämpfer. Er packt selbst mit an und hat genug damit zu tun, sein Unternehmen am Laufen zu halten. Viele Unternehmer haben keine Personalabteilung zur Verfügung, die beraten kann. Sie wissen wenig über das Fachkräftepotential von Schwerbehinderten und die existierenden Fördermöglichkeiten“. Vorurteile und Berührungsängste seien das Ergebnis und hätten zur Folge, dass viele Unternehmen, die eigentlich verpflichtet wären, einen Behinderten zu beschäftigen, dies nicht tun. Stattdessen zahlen sie die Ausgleichsabgabe. „Wir werben verstärkt bei den Betrieben darum, die Fachkraft zu sehen und nicht das Handicap, und hoffen, dass wir auf dem Weg auch Erfolg haben können. Menschen mit Behinderung wollen arbeiten und sie können es. Das beweisen viele von ihnen Tag für Tag“, so Huth.

 

Jährliche Überprüfung der Quote angelaufen

 

Zur Prüfung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2016 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2017 der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.

 

Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der BA beschäftigungspflichtig sind, erhalten im Januar das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan (inkl. Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms) auf CD-ROM.

 

Das Programm ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http://www.REHADAT-Elan.de kostenlos heruntergeladen werden. Dort finden Arbeitgeber auch eine Möglichkeit, die Anzeigevordrucke zu bestellen.

 

Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.REHADAT-Elan.de anzufordern.

 

Zu weiteren Fragen und Informationen können sich Arbeitgeber unter 0800 4555500* (*gebührenfrei) an die Agentur für Arbeit wenden.



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