
Zu einem Steuerstundungsmodell („Fiskalkredit“) wurde die Regelung des Investitionsabzugsbetrages ab 2016 fortentwickelt. Darauf wies Steuerberater und Rechtsbeistand Wolf-Dieter Kleinschmidt hin.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat auf 18 Seiten mit Schreiben vom 20.03.2017 (IV C 6 – S 2139-b/07/10002-02) zu Zweifelsfragen Stellung genommen.
Insbesondere hat das BMF klargestellt, dass eine konkrete Investitionsabsicht dem Finanzamt nicht mehr nachgewiesen werden muss. Auch die oft sehr streitanfällige Bezeichnung der anzuschaffenden Wirtschaftsgüter kann ab 2016 entfallen.
In der Verwaltungsanweisung finden sich keine Ausführungen über Einschränkungen im Falle der Änderung und der nachträglichen Geltendmachung mehr. Damit ist sogar eine Neubildung eines Investitionsabzugsbetrag zur Kompensationen von Mehrergebnissen bei Betriebsprüfungen möglich, gegen die sich die Finanzverwaltung immer gewehrt hatte.
Über Kleinschmidt Steuerberatung: Dem Anliegen des Gesetzgebers, gerade Klein- und Mittelbetrieben eine flexible und relativ einfache steuerliche Finanzierungserleichterung zu verschaffen, wird mit dieser ab 2016 gültigen Regelung Rechnung getragen.
Seit 1981 ist die Steuerkanzlei von Wolf-Dieter Kleinschmidt ein zuverlässiger Partner in allen steuerlichen Fragen für Unternehmen, Vereine, Stiftungen und private Mandanten.
Mit der Gründung der Kleinschmidt & Partner Steuerberater mbB wurde nun ein weiterer Schritt zu einer sehr individuellen und umfassenden Betreuung der Mandanten in allen Steuerfragen unternommen:
ein Team von Steuerberatern und fachlich qualifizierten Mitarbeitern vertritt unsere Kanzlei-Philosophie der Offenheit, der Transparenz und der Orientierung an den konkreten Bedürfnissen und Nachfragen der Mandanten.
Wir schaffen für unsere Mandanten als Partner und Berater Freiräume und Handlungssicherheit. Wir sind "kompetent und zuverlässig - kreativ und engagiert" und immer aktuell am Ball.
Infos: http://kleinschmidt-steuerberatung.de/
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