Anhebung der Pfändungsfreigrenzen – Schuldner müssen aktiv werden

Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der gemeinnützigen Kanzler von Pfau GmbH informiert über die Erhöhung und was dies für die betroffenen Schuldner bedeutet.


Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der gemeinnützigen Kanzler von Pfau GmbH, vertreten durch die Beraterinnen Kathrin Eley und Sabine Roßberg, informiert über die Anhebung der Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2017.

 

Die im Bundesgesetzblatt 2017, S. 750 ff., veröffentlichte Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017 setzt den zum 1. Januar 2017 gestiegenen steuerlichen Grundfreibetrag von 5,58 % um, so dass sich die Pfändungsfreigrenze ab dem 1. Juli 2017 von 1.073 EUR auf 1.133,80 EUR erhöht.

 

Sind gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen, kommen zu diesem Betrag weitere Freibeträge. Für den Schuldner und seine Angehörigen sind somit ab Juli 2017 mindestens geschützt:

 

· 1.133,80 € bei Alleinstehenden

· 1.560,51 € bei einer Unterhaltspflicht

· 1.798,24 € bei zwei Unterhaltspflichten

· 2.035,97 € bei drei Unterhaltspflichten

· 2.273,70 € bei vier Unterhaltspflichten

· 2.511,43 € bei fünf/mehr Unterhaltspflichten                               >> zur Pfändungstabelle 2017

Die Umsetzung der neuen Pfändungsfreigrenzen folgt nicht zwingend automatisch. Betroffene Schuldner müssen die Anpassung des P-Konto-Grundfreibetrages und erhöhten Sockelschutzes für Unterhaltsberechtigte durch ihr Kreditinstitut überprüfen.

 

Schuldner, deren Lohn/Gehalt gepfändet bzw. abgetreten ist, müssen ebenfalls überprüfen, ob der Arbeitgeber die neue Pfändungstabelle zur Anwendung bringt. Auch im eröffneten Insolvenzverfahren hat der Schuldner einen Anpassungsanspruch. Sollte der Schuldner in der Vergangenheit einen individuell bezifferten Freigabebeschluss für sein P-Konto oder seinen Lohn bzw. sein Gehalt vom Vollstreckungsgericht erwirkt haben, muss zeitnah die Anpassung an die Werte der neuen Pfändungstabelle beantragt werden (Ausnahme – unbezifferter Freigabebeschluss).

 

Die vom Land Sachsen-Anhalt finanzierte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle in Bernburg, Telefon 03471 / 35 20 39 und Bernburg, Telefon 0151 / 188 222 24 steht Ratsuchenden mit einer kostenfreien Beratung zur Seite.



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