Mindestlohn sorgt für Beschäftigungswachstum

Die Agentur für Arbeit Bernburg hat erstmals dessen Auswirkungen auf die Beschäftigungsentwicklung im Salzlandkreis untersucht.


In Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, der seit Anfang 2017 8,84 Euro beträgt. Die Agentur für Arbeit Bernburg hat erstmals dessen Auswirkungen auf die Beschäftigungsentwicklung im Salzlandkreis untersucht. Mit positivem Ergebnis: Zwischen September 2014 und September 2016 stieg die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den so genannten Mindestlohnbranchen[1] im Landkreis um 2,1 Prozent an. Nur 1,5 Prozent betrug hingegen die Steigerungsrate der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse insgesamt, in den Branchen ohne Mindestlohn waren es ebenso lediglich 1,4 Prozent Zuwachs. Konkret stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den Mindestlohnbranchen von 12.563 auf 12.828 an.

 

Hoher Zuwachs im Sicherheits-, Postgewerbe und in der Gastronomie

 

Die Branche mit dem größten Beschäftigungszuwachs seit Einführung des Mindestlohns ist mit Wachstum um knapp 47 Prozent das Wach- und Sicherheitsgewerbe. Einen Beschäftigungszuwachs um ca. 39 Prozent gab es bei den Post- und Kurierdiensten. Absolut betrachtet erfuhr die Gastronomie den stärksten Beschäftigungsaufbau. Hier wurden von September 2014 bis September 2016 147 neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Salzlandkreis geschaffen. 125 gab es in der Reinigungsbranche. Aber auch der Einzelhandel profitierte mit immerhin noch 1,9 Prozent Zuwachs von der Einführung des Mindestlohns.

„Die Befürchtungen von Wirtschaftsexperten und Branchenverbänden, der Mindestlohn würde Arbeitsplätze vernichten, wurde nicht bestätigt“, sagt Anja Huth, Chefin der Bernburger Arbeitsagentur. „Gerade in den Mindestlohnbranchen ist die Zahl der geringfügig Beschäftigten gesunken und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gestiegen. Es hat also eine Umwandlung stattgefunden.“

 

Rückgang bei Minijobs

 

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gingen im genannten Zeitraum in den Mindestlohnbranchen von 4.363 auf 3.728 zurück, was einer Minderung um knapp 15 Prozent entspricht. Bei den ausschließlich geringfügig Beschäftigten fiel der Rückgang mit fast 18 Prozent noch stärker aus. Hingegen wurde in den Branchen ohne Mindestlohn nur eine Senkung um knapp 6 Prozent erreicht.

 

Profitiert haben auch hier besonders das Post- und Kuriergewerbe, die privaten Sicherheitsdienste und der Einzelhandel.

 

Huth betont, dass sich die höheren Löhne für die Mitarbeiter am Ende auch für die Betriebe auszahlen. „Ein Effekt des Mindestlohns ist, dass es eine stärkere Bindung an den Arbeitgeber gibt. Wenn die Zahl der Jobwechsel zurückgeht, müssen nicht so viele Mitarbeiter neu angelernt werden. Der Kosteneffekt des Mindestlohns wird dadurch abgemildert oder bestenfalls sogar neutralisiert."

 

[1] Private Wach- und Sicherheitsdienste, Call-Center, Spiel- und Lotteriewesen, Post-/Kurierdienste, Gastronomie, Leiharbeit, Hauspersonal, Reinigungsdienste, Einzelhandel, Taxigewerbe, Beherbergung, Fleischindustrie, Garten- und Landschaftsbau, Bäckereien, Friseur- und Kosmetiksalons, Land- und Forstwirtschaft.



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