In Sachsen-Anhalt bleiben in diesem Jahr die Geschäfte an Heiligabend geschlossen!

Diskussion um Ladenöffnung an Heiligabend: „Beschäftigte im Einzelhandel verdienen besinnliche Weihnachten“

 


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Mit Blick auf Medienberichte zum Einkaufen am vierten Advent erklärt Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „In Sachsen-Anhalt bleiben in diesem Jahr die Geschäfte an Heiligabend geschlossen! Unser Landesgesetz über die Ladenöffnungszeiten regelt bereits jetzt eindeutig, dass die Läden an Heiligabend grundsätzlich geschlossen bleiben, wenn der 24. Dezember wie in diesem Jahr auf einen Sonntag und auf den vierten Advent fällt.“

 

Weiter betont Willingmann: „Uns ist die Bedeutung des Weihnachtsgeschäfts für den Handel durchaus bewusst. Aber meiner Ansicht nach verdienen die Beschäftigten wie auch die Unternehmer im Einzelhandel ein besinnliches Weihnachtsfest, das 2017 bereits an Heiligabend beginnen soll. Zudem scheint es mir nicht zu viel verlangt ist, wenn wir Verbraucher uns dieses Jahr mal darum bemühen, unsere Weihnachtsgeschenke etwas zeitiger in den Tagen und Wochen zuvor einzukaufen.“

 

Das Landesgesetz über die Ladenöffnungszeiten sieht ansonsten nur geringfügige Ausnahmen für die Öffnung bestimmter Verkaufsstellen vor, wenn der Heiligabend auf einen Sonntag fällt. So dürfen unter anderem Bäckereien, Blumengeschäfte und Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume höchsten drei Stunden und längstens bis 14 Uhr öffnen. Ausnahmen gelten zudem für Tankstellen und Verkaufsstellen auf Bahnhöfen und Flughäfen für Reisebedarf. Letztere dürfen allerdings nur bis 17 Uhr öffnen.

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