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Krankenhausgesetz setzt auf Qualität und Kooperation

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat den Entwurf für ein neues Krankenhausgesetz in die Anhörung gegeben. Es soll die stationäre Krankenversorgung in Sachsen-Anhalt flächendeckend und auf hohem Niveau sichern.


Sachsen-Anhalts Landesregierung hat den Entwurf für ein neues Krankenhausgesetz in die Anhörung gegeben. Es soll die stationäre Krankenversorgung in Sachsen-Anhalt flächendeckend und auf hohem Niveau sichern. „Es wird aber verstärkt auf Kooperation zwischen Kliniken gesetzt. Kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum sollen zu regionalen Gesundheitszentren ausgebaut werden. Krankenhausschließungen sind nicht geplant“, so Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne zu den zentralen Punkten.

 

Krankenhäusern können künftig besondere Aufgaben zugewiesen werden. Die Zusammenarbeit benachbarter Krankenhäuser wird gefördert. Sachsen-Anhalt habe eine sehr moderne Krankenhauslandschaft. Mit dem neuen Krankenhausplanungsgesetz werde die qualitäts- und leistungsbasierte Planung weiterentwickelt. Grimm-Benne: „Schwerpunktbildung ist das zentrale Stichwort. Nicht jeder muss jede Leistung vorhalten.“ Zugleich wird für den Fall, dass Mindestanforderungen nicht eingehalten werden, eine Rechtsgrundlage geschaffen, den Versorgungsauftrag einzuschränken oder sogar aufzuheben.

 

Der Gesetzentwurf stellt damit die Qualität der Versorgung in den Mittelpunkt, und es verpflichtet Krankenhäuser zum Beispiel auch, Pateientenfürsprecher zu bestellen, um die Kommunikation zwischen Patienten und den Beteiligten im Krankenhaus zu verbessern und die Patientenbeteiligung zu stärken.

 

In Sachsen-Anhalt gibt es 48 Krankenhäuser. Darunter sind Uni-Kliniken, Schwerpunkt-Krankenhäuser, Spezialversorger wie Herzzentren und Häuser mit Grundversorgung. Auf Grundlage des jetzt zu novellierenden Krankenhausgesetzes wird der Rahmenplan entwickelt, in dem festgelegt wird, welches Krankenhaus welche Angebote vorhält.



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