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Dürre 2018: Voraussetzung für Hilfen geschaffen

Die Dürre im Land ist eine Naturkatastrophe Kabinett stellt fest: Dürre 2018 ist als widriges Witterungsverhältnis mit Naturkatastrophe gleichgestellt – Voraussetzung für Hilfen geschaffen


Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert hat dem Kabinett heute die vorläufigen Ernteergebnisse für Sachsen-Anhalt vorgestellt. Sie sagte: „Jetzt haben wir es schwarz auf weiß, was wir in den vergangenen Wochen schon erwartet hatten: Sachsen-Anhalt ist vielerorts sehr stark von der Dürre betroffen. 63 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen haben Schäden, die deutlich über 30 Prozent des durchschnittlichen Naturalertrages liegen. Deshalb habe ich das Kabinett heute gebeten, die Dürre als ein mit einer Naturkatastrophe gleichgestelltes widriges Witterungsverhältnis festzustellen. Damit ist die Voraussetzung für Hilfen geschaffen. Der einzelne Betrieb muss selbstverständlich seine Betroffenheit nachweisen. Außerdem ist es unseren Landwirtinnen und Landwirten hiermit möglich, auf die Naturkatastrophe zu verweisen, wenn sie aufgrund der Dürre ihren Vertragsverpflichtungen nicht nachkommen können.“

 

Neben den Ertragseinbußen im Ackerbau stehen die Verluste im Futterbau im Fokus. „Besonders kritisch ist die Situation beim Grünland und bei Feldfutter in den Betrieben mit Rinder- und Schafhaltung. Hier ist die Grundfutterversorgung mit Raufutter weggebrochen“, erläuterte die Ministerin die aktuelle Situation. Die in hohem Maße betroffenen Futterbaubetriebe mit Ausrichtung Milchvieh, Mutterkuhhaltung, Schafhaltung wirtschafteten schwerpunktmäßig auf den schwächeren Standorten. Der erste Schnitt habe bereits Ertragseinbußen von 40 bis 50 Prozent erbracht, der zweite und dritte Schnitt vertrocknete. Derzeit würden die Tiere auf Grund des fehlenden Aufwuchses und der Gefahr der Schädigung der Grasnarbe durch Überweidung von der Weide in die Ställe geholt und die Fütterung auf die Winterration, das bedeutet Silage und Stroh, umgestellt.

 

Niederschlagsdefizit

 

In Sachsen-Anhalt herrscht in den überwiegenden Landesteilen seit April andauernde Trockenheit. Das für Sachsen-Anhalt bis Ende Juli 2018 für eine Auswahl von 10 Messstationen ermittelte stationsbezogene Niederschlagsdefizit betrug 124 mm, beziehungsweise zwei Monatsniederschläge.

 

Voraussetzungen für Hilfen

 

Der Bund hat 2015 eine nationale Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden verursacht durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse bei der Europäischen Kommission notifizieren lassen, um im Schadensfall schnellstmögliche Hilfen gewähren zu können.

 

Eine wesentliche Voraussetzung der Anwendung dieser Rahmenrichtlinie ist, dass gemäß Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen die zuständige Behörde des betreffenden Mitgliedstaats das eingetretene Ereignis förmlich als Naturkatastrophe oder außergewöhnliches Ereignis anerkannt hat. Dies ist mit dem heutigen Kabinettsbeschluss geschehen.

 

Mit der Feststellung, dass die Dürre 2018 als widriges Witterungsverhältnis mit einer Naturkatastrophe gleichgestellt ist, ist die Voraussetzung für finanzielle Unterstützung gegeben. Hierzu muss jedes einzelne Unternehmen seine individuelle betriebliche Betroffenheit nachweisen.

 

Tabelle: Vorläufige Schadensübersicht mit Stand 20.08.2018 im Acker- und Futterbau

* auf Basis der vorläufigen Erntedaten der BEE des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 20.08.2018

** Quelle: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau und Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt

*** Berechnung gem. Nat. Rahmenrichtlinie: Vergleich Durchschnittsertrag 2018 mit den Durchschnittserträgen der letzten 5 Jahre (unter Ausschluss des besten und des schlechtesten Jahres)

**** Zur Bewertung der Betroffenheit wurden nur Flächen berücksichtigt, deren durchschnittliche Ertragsverluste auf Kreisebene über 30% unter dem langjährigen Mittel liegen.


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