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Asylbewerberleistungen in Sachsen-Anhalt 2019 wiederholt rückläufig

Am Jahresende 2019 erhielten in Sachsen-Anhalt 8 158 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, war dies ein Rückgang von 587 Personen (-7 %) im Vergleich zum Vorjahr.


Am Jahresende 2019 erhielten in Sachsen-Anhalt 8 158 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, war dies ein Rückgang von 587 Personen (-7 %) im Vergleich zum Vorjahr.

 

Von den Antragstellerinnen und Antragstellern erhielten 6 855 (84 %) Grundleistungen in Form von Sachleistungen, Wertgutscheinen oder Geld. Weitere 1 303 Empfängerinnen und Empfänger bekamen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (16 %).

 

Ende 2019 betrug der Anteil der männlichen Leistungsberechtigten 68 % (5 556 Personen). 2018 waren es noch 70 % der Asylsuchenden. Eine gegenteilige Entwicklung zeichnete sich bei der Zahl der Kinder und Jugendlichen (ohne unbegleitet Eingereiste) ab. Waren am Jahresende 2018 1/4 der Asylbewerber unter 18 Jahren, so stieg ihr Anteil 2019 in Folge an (2 149; 26 %).

 

Fast 2/3 der Asylbewerberinnen und Asylbewerber waren in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Zum Stichtag 31.12.2019 betrug ihr Anteil 60 % (4 917 Personen). 3 241 Personen lebten in Mietwohnungen oder Wohngemeinschaften.

 

Knapp die Hälfte der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher (49 %; 3 963 Personen) lebten vor der Einreise in Asien. 909 Personen kamen aus Indien, 906 hatten die syrische Staatsbürgerschaft und 728 kamen aus Afghanistan. Rund 31 % der Hilfesuchenden (2 544 Personen) kamen aus afrikanischen Staaten und mehr als 17 % (1 428 Personen) aus europäischen Ländern.

 

Von den 8 158 Regelleistungsempfängerinnen und Regelleistungsempfängern waren 4 584 im Besitz einer Aufenthaltsgestattung. 456 Personen hatten den Status eines bzw. einer mitgereisten Familienangehörigen, 2 477 erhielten eine Duldungsbestätigung und 482 warteten auf die Ausreise.

 

80 Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz waren am Jahresende 2019 vollzeiterwerbstätig, 194 teilzeiterwerbstätig und 7 884 gingen keiner Erwerbstätigkeit nach.

 

Neben den Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs erhielten 6 859 Hilfesuchende Unterstützung aufgrund besonderer Umstände, wie z. B. Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt.

 

Im Laufe des Berichtsjahres 2019 wurden mehr als 70 Millionen EUR für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt. Das waren fast 10 % weniger als 2018. Über die Hälfte der Zahlungen (51 %) erfolgte an Berechtigte außerhalb von Einrichtungen.

 

Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Sozialleistungen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

 

Quelle: © StaLA



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