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Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission für das Jahr 2019

Innenminister Stahlknecht entsprach allen Ersuchen und ordnete die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an. Von den Anordnungen waren 44 Personen begünstigt, davon acht Familien mit 13 minderjährigen Kindern.


Im Jahr 2019 wurden durch die Kommissionsmitglieder 23 Anträge gestellt, die insgesamt 45 Personen betrafen; davon acht Familien mit insgesamt 15 minderjährigen Kindern. Herkunftsländer der betroffenen Personen waren die Russische Föderation (vier), die Türkei, der Iran und Indien (je drei), das Kosovo (zwei) sowie Afghanistan, Albanien, Eritrea, Guinea-Bissau, der Irak, Mali, Niger und Somalia (je ein).

 

Die Hauptgründe für die Anrufung der Kommission im vergangenen Jahr waren der durch den langjährigen Aufenthalt erreichte hohe Grad der Integration sowie allgemeine Härtefallgesichtspunkte, zum Beispiel die gesundheitliche Situation. Bei den für Familien gestellten Anträgen (rd. 35 %) war darüber hinaus insbesondere die Situation der in Deutschland geborenen oder in jungen Jahren eingereisten Kinder, die ihre prägenden Kindheits- und Jugendjahre in Deutschland verbrachten, zu berücksichtigen.

 

Vor Beratung und Entscheidung der Anträge erfolgt durch das jeweilige antragstellende Kommissionsmitglied eine ausführliche Recherche zur individuellen Aufenthalts- und Integrationsbiografie der betroffenen Personen.

 

Im Jahr 2018 beriet die Härtefallkommission in sieben Sitzungen über insgesamt 20 Anträge abschließend.

 

Bei 14 Anträgen beschloss die Kommission ein Härtefallersuchen, da sie dringende humanitäre oder persönliche Gründe feststellte, die einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet rechtfertigen.

 

Innenminister Stahlknecht entsprach allen Ersuchen und ordnete die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an. Von den Anordnungen waren 44 Personen begünstigt, davon acht Familien mit 13 minderjährigen Kindern.

 

Herkunftsländer der von den Anordnungen begünstigten Personen waren Indien, der Iran und die Türkei (je zwei) sowie Afghanistan, Armenien, Eritrea, Guinea-Bissau, der Irak, das Kosovo, Mali und die Russische Föderation (je eine).

 

Darüber hinaus wurden neun Härtefallanträge noch vor oder nach der Beratung in der Kommission zurückgezogen, da zum Beispiel Aufenthaltserlaubnisse auf einer anderen rechtlichen Grundlage erteilt werden konnten.

 

Die Kommissionsvorsitzende, Monika Schwenke, sieht die Arbeit der Härtefallkommission nach wie vor für sehr wichtig an, was sich auch in der hohen Zahl der von Härtefallersuchen begünstigen Personen im Jahr 2019 widerspiegelt. „Für diese Menschen wäre ohne die Härtefallkommission ein weiterer Verbleib im Bundesgebiet nicht möglich gewesen. Mit der Anordnung der Aufenthaltserlaubnisse auf der Grundlage der durch die Kommission beschlossenen Härtefallersuchen können sie nunmehr ihren begonnenen positiven Integrationsweg weitergehen und mit Sicherheit zu einer Bereicherung der deutschen Gesellschaft beitragen.“

 

Minister Stahlknecht: „Es ist gut und wichtig, dass wir mit der Härtefallkommission ein Gremium haben, das unabhängig von gesetzlichen Zwängen den Menschen und seine ganz persönlichen Lebenssituationen in den Mittelpunkt seiner Entscheidung stellt.“

 

Hintergrund: Das seit 2005 bestehende Gremium der Härtefallkommission prüft Fälle, in denen hier lebende Ausländer, denen nach geltendem Recht kein Aufenthaltsrecht zusteht und die dadurch ausreisepflichtig sind, unter Härtegesichtspunkten der Verbleib in Deutschland ermöglicht werden kann. Dazu bringen die Mitglieder in die Kommission Anträge ein, die dort beraten werden. Wird durch die Kommission ein Härtefallersuchen beschlossen, kann der Innenminister dem Beschluss entsprechen und ein Aufenthaltsrecht für die betroffenen Personen anordnen.

 

Weitere Informationen zur Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt finden Sie im Internet unter: https://mi.sachsen-anhalt.de/haertefallkommission/



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