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Neue Wege für Familienbildung im ländlichen Raum gesucht

In zwei Landkreisen sollen neue Wege für die „mobile Familienbildung in ländlichen Regionen“ entwickelt werden.

Sachsen-Anhalt will neue Konzepte und Herangehensweisen in der Familienbildungsarbeit erproben. In zwei Landkreisen sollen neue Wege für die „mobile Familienbildung in ländlichen Regionen“ entwickelt werden. Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration schreibt hierzu einen Ideenwettbewerb aus, der 154.000,00 Euro umfasst.

 

Träger der Familienbildung können ihre Konzepte bis zum 15. Januar 2021 einreichen. Mit dem neuen Ansatz soll erreicht werden, dass auch Familien im ländlichen Raum, in deren Nähe kein Familienzentrum angesiedelt ist, Angebote der Familienbildung unterbreitet werden können. Nach gut einem Jahr Erprobungsphase sollen die gewonnenen Erfahrungen ausgewertet und auf die Konzeptarbeit der Familienbildung für andere Regionen übertragen werden.

 

Ziel des Landesmodellprojektes ist eine Erweiterung des Spektrums der Familienbildungsangebote, um mobile Angebote. Eine Erprobung und Schärfung der „mobilen Familienbildungsangebote im ländlichen Raum“ soll in zwei Gebietskörperschaften ermöglicht werden. Es werden die folgenden inhaltlichen Anforderungen gestellt:

 

In Sachsen-Anhalt sollen durch Träger der Familienbildung/ Träger von Familienzentren in zwei Landkreisen Standorte im ländlichen Bereich entwickelt werden, die „mobile Familienbildungsangebote“ ermöglichen. Die Träger sollen Angebote konzipieren, die eine Inanspruchnahme an Alltagsorten wie Kita und Grundschule ermöglichen.

 

Insbesondere sollen benachteiligte und sonst schwer erreichbare Familien von den zu konzipierenden mobilen Angebote partizipieren, die einen Bedarf an weiterführenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten haben und die durch den Träger der Familienbildungsarbeit an weiterführende Angebote der Kinder- und Jugendhilfe vermittelt werden (können).

 

Die zu entwickelnden mobilen Familienbildungsangebote müssen an der Bedarfssituation der Familien ausgerichtet sein und die Inhalte nach § 16 SGB VIII i.V.m. § 15 FambeFöG berücksichtigen. Ebenso sind die nach § 80 Jugendhilfeplanung SGB VIII bestehenden Standorte der Jugendhilfe, insbesondere von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen zu berücksichtigen.

 

Informationen zum Wettbewerb unter www.ms.sachsen-anhalt.de


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