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Sozialministerin Grimm-Benne wendet sich an Eltern mit Kindern in Kita und Hort

Lehrkräfte werden am 07. und 08.01.2021 die Möglichkeit haben, sich einem Corona-Schnelltest zu unterziehen. Das Bildungsministerium hat zudem entschieden, dass der Schulbetrieb zwei Tage später als geplant, also erst am 11.01.2021 wieder aufgenommen werden soll.


Petra Grimm-Benne blickt in ihrem Brief auf die bevorstehende Weihnachtszeit und den Jahreswechsel: „In den nächsten Wochen muss es uns in einer gemeinsamen Kraftanstrengung gelingen, die Infektionszahlen nach unten zu drücken. Auch wenn Kindertageseinrichtungen nach derzeitiger wissenschaftlicher Lage keine Infektionstreiber sind, müssen wir Infektionsketten vorbeugen. In den kommenden Wochen müssen wir die Kontakte so weit wie möglich reduzieren.“ Um Großeltern und vulnerable Gruppen während der Weihnachtsfeiertage nicht zu gefährden, sollten die Kontakte bereits im Vorfeld des Weihnachtsfestes auf ein Minimum gesenkt werden.

 

Eltern werden gebeten, die Kita- und Hortbetreuung vom 21.12.2020 bis zum 08.01.2021 wirklich nur in Anspruch zu nehmen, wenn keine andere Betreuung ihrer Kinder möglich ist.

 

Um das Infektionsrisiko in Schulen und Kindertageseinrichtungen nach Rückkehr aus den Weihnachtsferien zu reduzieren, stellt das Land allen Beschäftigten in Schulen und Kindertageseinrichtungen Schnelltests zur Verfügung, damit diese sich testen lassen können, bevor alle Kinder in die Einrichtungen zurückkehren.

 

Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt um den Jahres-wechsel 2020 / 2021 und Testung des Personals in Schulen und Kindertageseinrichtungen

 

Liebe Eltern, das für Kinder, Familien und Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen herausfordernde Jahr neigt sich langsam dem Ende entgegen. Mit dem „weichen Lockdown" seit Anfang November konnte der exponentielle Anstieg der Infektionszahlen verhindert werden. Die Hoffnung, dass es zu deutlich rückläufigen Infektionen kommen könnte, hat sich aber bislang nicht erfüllt. Die immer noch hohen Infektionszahlen in Sachsen-Anhalt machen deutlich: Auch für die Kinderbetreuung brauchen wir eine Perspektive, die durch die nächsten Wochen trägt.

 

Deshalb möchte ich mich heute noch einmal direkt an Sie wenden. In den nächsten Wochen muss es uns in einer gemeinsamen Kraftanstrengung gelingen, die Infektionszahlen nach unten zu drücken. Auch wenn Kindertageseinrichtungen nach derzeitiger wissenschaftlicher Lage keine Infektionstreiber sind, müssen wir Infektionsketten vorbeugen. In den kommenden Wochen müssen wir die Kontakte so weit wie möglich reduzieren. Weihnachten ist die Zeit der Familie. Gerade um Großeltern und vulnerable Gruppen während der Weihnachtsfeiertage nicht zu gefährden, sollten die Kontakte bereits im Vorfeld des Weihnachtsfestes auf ein Minimum gesenkt werden.

 

Gleichzeitig müssen wir dafür Sorge tragen, dass das Virus auch bei Rückkehr aus den Weihnachtsferien nicht verbreitet wird. Um das Infektionsrisiko in den Schulen und Kindertageseinrichtungen zu reduzieren, stellt das Land allen Beschäftigten in Schulen und Kindertageseinrichtungen Schnelltests zur Verfügung, damit diese sich testen lassen können, bevor alle Kinder in die Einrichtungen zurückkehren.

 

Lehrkräfte werden am 07. und 08.01.2021 die Möglichkeit haben, sich einem Corona-Schnelltest zu unterziehen. Das Bildungsministerium hat zudem entschieden, dass der Schulbetrieb zwei Tage später als geplant, also erst am 11.01.2021 wieder aufgenommen werden soll.

 

Liebe Eltern, mit der Verlängerung der unterrichtsfreien Zeit und den Testungen soll der Schutz für Personal und Kinder erhöht werden. Ziel ist, Kontakte zu reduzieren und positiv getestete Personen zu identifizieren. Je mehr es uns gelingt, Kontakte zueinander zu vermeiden, desto geringer ist die Gefahr, dass das Coronavirus in die Familie oder in die Kitas getragen wird. Ich bitte Sie deshalb, die Kita- und Hortbetreuung vom 21.12.2020 bis zum 08.01.2021 wirklich nur in Anspruch zu nehmen, wenn keine andere Betreuung Ihrer Kinder möglich ist.

 

Selbstverständlich gilt aber auch: Wenn Sie die Betreuung benötigen und diese nicht im Rahmen des Familien- oder Freundeskreises sicherstellen können, können Sie Ihre Kinder in die Einrich-tungen bringen. Der Rechtsanspruch auf den Besuch der Kindertageseinrichtung besteht nach wie vor. Die Schulen werden für die beiden unterrichtsfreien Tage, 07. und 08.01.2021, eine Not-betreuung anbieten. Die Hortbetreuung wird an diesen Tagen regulär als Früh- und Nachmittags erfolgen.

 

Um die Vielzahl von unterschiedlichen Kontakten zu reduzieren, möchte ich Sie dennoch bitten, abzuwägen, ob Sie in der Vorweihnachtszeit sowie zu Beginn des neuen Jahres eine Betreuung im Familienkreis abdecken können. Wir müssen in dieser Situation noch einmal verstärkt zusammenhalten, uns den Ernst der Lage vergegenwärtigen und gemeinsam Abstand halten, bevor uns der hoffnungsvolle Impfschutz im Laufe des Jahres 2021 eine Rückkehr zur Normalität eröffnen wird. Ich wünsche Ihnen ein besinnliches und vor allem gesundes Weihnachtsfest im Kreis Ihrer Liebsten! Achten Sie auf sich, Ihre Familie und Ihre Nächsten!


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