
Private Zusammenkünfte und Feiern mit Freunden, Verwandten oder Bekannten sind höchstens mit 5 Personen gestattet.

Silvester und Neujahr gilt ein Versammlungsverbot, auch hier folgt Sachsen-Anhalt der Bundeslinie. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen.
Vom 31. Dezember, 20 Uhr, bis zum 1. Januar 2021, 08 Uhr sind Versammlungen untersagt. Vor diesem Zeitpunkt begonnene Veranstaltungen müssen am 31. Dezember, 20 Uhr, beendet sein.
Private Zusammenkünfte und Feiern mit Freunden, Verwandten oder Bekannten sind höchstens mit 5 Personen gestattet. Kinder bis 14 Jahre, die mit einer dieser Personen verwandt sind oder deren Hausstand angehören, bleiben unberücksichtigt.