· 

Das ist Silvester 2020 erlaubt

Private Zusammenkünfte und Feiern mit Freunden, Verwandten oder Bekannten sind höchstens mit 5 Personen gestattet.


 

 

Silvester und Neujahr gilt ein Versammlungsverbot, auch hier folgt Sachsen-Anhalt der Bundeslinie. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen.

 

  

 

Vom 31. Dezember, 20 Uhr, bis zum 1. Januar 2021, 08 Uhr sind Versammlungen untersagt.  Vor diesem Zeitpunkt begonnene Veranstaltungen müssen am 31. Dezember, 20 Uhr, beendet sein.

 

 

 

Private Zusammenkünfte und Feiern mit Freunden, Verwandten oder Bekannten sind höchstens mit 5 Personen gestattet. Kinder bis 14 Jahre, die mit einer dieser Personen verwandt sind oder deren Hausstand angehören, bleiben unberücksichtigt.

 

 


Kommentar schreiben

Kommentare: 1
  • #1

    Bernd (Freitag, 01 Januar 2021 17:19)

    Die Frage wäre mal, wie viele "Hand-OPs" und andere Lebensbedrohlichen Vorfälle gab es mit Klasse F2 Feuerwerk die letzten Jahre (vor Corona..), was ein Verkaufsverbot in irgend einer Weise gerechtfertigt für 2020 hätte??? 86% alles Coronatodesfälle kommen aus Alten- und Pflegeheimen!! Schützt endlich die Alten und Hochbetagten und stellt diesen Links- Grünen Verbotsschwachsinn (Weihnachten abschaffen, Silvesterverbote) endlich ein!