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Das gilt jetzt in Sachsen-Anhalt

Nach der geänderten Verordnung werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Kinder bis 14 Jahre sind von der Regelung nicht mehr ausgenommen.


Sachsen-Anhalt bleibt bis zum 31. Januar im Lockdown. Schulen und Kindergärten bleiben bis auf eine Notbetreuung geschlossen. Die geltenden Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Das sieht die geänderte Corona-Eindämmungsverordnung vor, die das Kabinett heute beschlossen hat. Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff betonte: „Mit der geänderten Verordnung setzt Sachsen-Anhalt die zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder am 5. Januar getroffenen Vereinbarungen um. Wichtig ist, dass die vom Bund zugesagten Hilfen für die von den Maßnahmen Betroffenen nun zügig fließen.“

 

Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne appellierte an die Bürger, die Einschränkungen mitzutragen und sich damit solidarisch zu zeigen. Zwar seien die Impfungen gegen Covid-19 angelaufen und ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Pandemie, aber die Zahl der Corona-Erkrankten und die Zahl der Todesfälle seien viel zu hoch. „Wir müssen jetzt noch einmal alles tun, um die Fallzahlen zu senken.“

 

Elfte Quarantäne VO
Elfte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung vom 08. Januar2021
11._VO_Quarantaene.pdf
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9. Eindämmungs VO
Neunte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 8. Januar 2021.
9._VO_Lesefassung_8.1..pdf
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Nach der geänderten Verordnung werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Kinder bis 14 Jahre sind von der Regelung nicht mehr ausgenommen.

 

Für die Schuljahrgänge 1 bis 6 und ab dem siebten Schuljahrgang an Förderschulen gibt es eine Notbetreuung für Kinder, bei denen ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Für die Abschlussklassen kann Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung durchgeführt werden.

 

Geschäfte, Gastronomie, Sport- und Kulturstätten bleiben geschlossen. Betriebskantinen müssen schließen, wo immer die Arbeitsabläufe dies zulassen. Die Mitnahme von Speisen und Getränken bleibt aber möglich. Ein Verzehr der Speisen vor Ort wird untersagt, es sei denn eine individuelle Speiseneinnahme des Personals ist am Betriebsort nicht anderweitig möglich.

 

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind verpflichtet, die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort zu verordnen, soweit die Inzidenz den Wert von 200 je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen überschreitet und dies mindestens über fünf Tage andauert. Ausnahmen von diesen Einschränkungen sind nur beim Vorliegen triftiger Gründe zulässig. Dazu gehören unter anderem die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen oder die Wahrnehmung des Sorgerechts. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar. Der Radius von 15 Kilometern bestimmt sich als Umkreis um die Gemeinde- bzw. Verbandgemeindegrenze des Wohnortes der betroffenen Person. Um große Menschenansammlungen in touristisch besonders beliebten Regionen zu verhindern können die Landkreise und kreisfreien Städte das Betreten von bestimmten öffentlich zugänglichen Orten wie Skipisten oder Rodelhängen untersagen.

 


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Kommentare: 8
  • #1

    MarcelTrimborn (Freitag, 08 Januar 2021)

    Ich bin ja richtig entsetzt, das unsere Politiker in Berlin manchmal nicht von der Wand bis zur Tapete denken können.....ist ja kein Geheimnis.
    Aber das unsere Lenker in Sachsen-Anhalt genauso wenig Kleister vorzuweisen haben, ist echt traurig.
    Nur mal zum nachdenken: Wenn die eine erlaubte Person meinen Haushalt besucht und sich eventuell bei uns infizieren sollte.......dann wieder zum eigenen Haushalt zurückkehrt, dann steckt sie ihren eigenen Haushalt natürlich nicht an !!!!!
    Ja, nee is klar, wie dumm ist das denn, also kann man es bei zwei Haushalten belassen.....das ändert quasi gar nichts !!!!!
    Da könnt ihr Leuchten in Magdeburg mal drüber nachdenken

  • #2

    K.S (Freitag, 08 Januar 2021 18:30)

    Herr Trimborn, das Zauberwort ist weiterhin Eigenverantwortung. Trotzdem gibt es Gegebenheiten, dass Angehörige oder auch Nachbarn ältere oder auch kranke Menschen unterstützen. Wenn Sie das nicht müssen, brauchen Sie auch mit keinem anderen Haushalt zusammen kommen,

  • #3

    Sabine (Freitag, 08 Januar 2021 20:09)

    Sie haben völlig recht. Was fehlt sind Kontrollen im öffentlichen Raum. Ich staune jeden Tag wie viele Leute und auch
    Geschäfte die Corona-Regeln missachten.

  • #4

    Petra (Samstag, 09 Januar 2021 12:33)

    Alles gut und schön, aber wo oder wie erfahre ich bitte welche Orte eingesperrt werden ? - oder erfahre ich das erst wenn ich gestoppt werde und zahlen soll ??

  • #5

    Bernburgerin (zugezogen) (Sonntag, 10 Januar 2021 20:59)

    Die Bernburger sind und bleiben ein stures Volk! Ich habe selten so unfreundliche und sture Menschen wie die Bernburger kennengelernt! Hier hält keiner was von Abstandsregelungen. Da kommen einem ständig Gruppen von Kindern und Jugendlichen entgegen, keine Masken, kein Abstand, nichts... So werden die Zahlen in Bernburg nie sinken!!! Wo ist das Ordnungsamt um zu kontrollieren?! Ich frage mich auch, ob die Leute die in Quarantäne sind, beobachtet werden. Wie genau kontrolliert das Gesundheitsamt?! Ich befürchte, das sich nur die wenigsten Leute in Bernburg an die Kontaktbeschränkungen halten....

  • #6

    Philipp Müller (Montag, 11 Januar 2021 07:46)

    Super von der Wand bis zur Tapete gedacht. Wenn man dann gedanklich noch bis in den Raum weiter denkt muss man sich überlegen wer von dieser Regelung betroffen ist und wer nicht.
    Paare / Familien die gemeinsam zuhause sitzen sollen sich also nicht mehr mit anderen treffen.
    Der allein lebende Opi darf aber weiterhin zum essen vorbei kommen. Genauso der Sohn in Ausbildung zum Wäschewaschen.

    Sicher gibt es hier viele Einzelfälle wo das absoluter quatsch ist, z.B. wenn die Eltern am nächsten Tag den Sohn zuhause besuchen wollen, aber wie soll man es dann in einem Satz packen?

    Einfach zuhause bleiben!

  • #7

    Tim Müller (Montag, 11 Januar 2021 17:15)

    Klare Einschränkungen sind da erlassen wurden.
    Nur noch eine Person darf ich empfangen und Kinder-Jugendtreffs im Salzlandkreis sind geöffnet.
    Das versteht kein Mensch!!!

  • #8

    Sabine (Montag, 11 Januar 2021 18:10)

    Das gilt natürlich nicht für Kinder und Jugend Freizeiteinrichtungen, denn die haben
    wieder geöffnet.