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Lockdownverlängerung, FFP-2 Maskenpflicht, Ausgangsbeschränkungen, das ist jetzt geplant

Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bearten heute über die Verschärfung der Maßnahmen, welche Donnerstag in Kraft treten.


Der Entwurf zur Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. Januar 2021 ist Diskussionsgrundlage für Ministerpräsidentenkonferenz, die um 14 Uhr beginnt. Oftmals gehen die darin enthaltenen Punkte aber bereits aus Gesprächen zwischen dem Kanzleramt und den Länderchefs im Vorfeld hervor.

 

Verlängerung des Lockdowns bis zum 15. Februar 2021 gelten. Bund und Länder werden rechtzeitig vor dem Auslaufen der Maßnahmen zusammenkommen, um über das Vorgehen nach dem 15. Februar zu beraten.

 

  • Private Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
  • FFP2 Masken werden Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert. 
  • Reduzierung des öffentlichen Personenverkehr auf ein Drittel der regulären zulässigen Fahrgastzahlen.
  • Schulen und Kitas bis 15. Februar grundsätzlich geschlossen. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. 
  • FFP2-Maskenpflicht in Alten- und Pflegeheimen mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind. Bundeswehrsoldaten und Freiwillige für Schnelltests in den Einrichtungen.
  • Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen mit mehr als 10 Teilnehmern müssen beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor angezeigt werden. 
  • Erlass einer Verordnung zum Arbeiten im Homeoffice nach eingehenden Prüfung. Darüber hinaus sind die Betriebe in Deutschland aufgefordert, dort wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern medizinische Masken zur Verfügung zu stellen. Für Arbeitsbereiche auf engem Raum, ohne ausreichende Lüftung oder ohne ausreichende Abstände sind Masken der Norm FFP2-/KN95 einzusetzen.  
  • In Landkreisen mit einem 7-Tages-Inzidenz von 200 umfangreiche weitere lokale oder regionale Maßnahmen, insbesondere Ausgangsbeschränkungen und/oder die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort.
Entwurf Beschlussvorlage
Entwurf zur Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. Januar 2021
Beschlussvorlage MPK 19.01.21.pdf
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Kommentare: 1
  • #1

    I. U. (Dienstag, 19 Januar 2021 15:35)

    Mit den Masken nur Geldmacherei. Sollten abschaffen werden. Wer sie 8 Stunden tragen muss weiss von was ich Rede