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Digitale Ausstattung von hilfebedürftigen Schülerinnen und Schülern

Um hilfebedürftigen Schülerinnen und Schüler die Teilhabe am Distanzunterricht zu ermöglichen, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigt, Familien in der Grundsicherung bei der digitalen Ausstattung zu unterstützen.


Um hilfebedürftigen Schülerinnen und Schüler die Teilhabe am Distanzunterricht zu ermöglichen, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigt, Familien in der Grundsicherung bei der digitalen Ausstattung zu unterstützen. Das Bundesarbeitsministerium wird eine Weisung an die Jobcenter erteilen, wonach ein Mehrbedarf für digitale Endgeräte für die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht zusätzlich zu den laufenden Leistungen gewährt werden kann.

 

Nach den bisherigen Regelungen sind digitale Endgeräte grundsätzlich aus dem Regelbedarf zu beschaffen. Durch die pandemiebedingte Aussetzung des Präsenzunterrichtes findet der Schulunterricht überwiegend digital statt. Um sicherzustellen, dass auch hilfebedürftigen Schülerinnen und Schüler ein digitales Endgerät zur Verfügung steht, können die Jobcenter nun einen einmaligen Zuschuss bis zu 350 Euro erbringen. Voraussetzung ist, dass noch kein geeignetes Gerät vorhanden ist und keine digitalen Endgeräte durch die Schule zur Verfügung gestellt werden.

 

Sozialministerin Petra Grimm-Benne lobt den Vorstoß aus dem Bundesarbeitsministerium: „Bildungsteilhabe darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängen. Jedes Kind muss die Möglichkeit haben, dem Unterricht auch unter Pandemiebedingungen zu folgen. Der Zuschuss für die digitale Ausstattung von bedürftigen Schülerinnen und Schüler ist ein wichtiger Schritt in Richtung Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung.“