· 

Winterferien und Halbjahreszeugnisse..., und dann?

Winterferien in Sachsen-Anhalt vom 10. - 14. Ferbruar und jede Menge Neu-Schnee, Zeugnisse bekommen die meisten Schülerinnen und Schüler wohl erst im März, wenn sie sich wieder in der Schule einfinden dürfen.


Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die sich am Tag der Zeugnisausgabe aufgrund von Präsenzunterricht oder Notbetreuung in der Schule aufhalten, erhalten auch ihr Zeugnis an diesem Tag. Alle anderen Schülerinnen und Schüler erhalten ihr Zeugnis zu dem Zeitpunkt, an dem sie sich wieder in der Schule einfinden dürfen. Sofern Schülerinnen oder Schüler oder deren Eltern um eine vorzeitige Übergabe bitten, kann dies unter Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen und in Absprache mit der Schule erfolgen.

 

Welche Regelungen gelten für die Halbjahresnoten und -zeugnisse?

 

Für die Halbjahresnotenbildung an den allgemeinbildenden Schulen sind alle erledigten Aufgaben (schriftliche, mündliche, sonstige Leistungen wie z.B. Videopräsentationen im Distanzunterricht) heranzuziehen. Auch für den Fall, dass nur eine Note in einem Fach erteilt worden ist, soll eine Halbjahresnote gebildet werden. Mit pädagogischen Ermessen ist sicherzustellen, dass der Schülerin oder dem Schüler aus diesem Verfahren kein Nachteil entsteht.

 

Wie werden die Halbjahreszeugnisse übergeben?

 

Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die sich am Tag der Zeugnisausgabe aufgrund von Präsenzunterricht oder Notbetreuung in der Schule aufhalten, erhalten auch ihr Zeugnis an diesem Tag. Alle anderen Schülerinnen und Schüler erhalten ihr Zeugnis zu dem Zeitpunkt, an dem sie sich wieder in der Schule einfinden dürfen. Sofern Schülerinnen oder Schüler oder deren Eltern um eine vorzeitige Übergabe bitten, kann dies unter Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen und in Absprache mit der Schule erfolgen.

 

Wie wird der Schulbetrieb bis zum 28. Februar 2021 organisiert?

 

Gemäß der geltenden SARS-Cov-2-Eindämmungsverordnung sind die Schulen für den Unterrichtsbetrieb geschlossen. Davon Ausgenommen sind die notwendigen Organisations- und Verwaltungsaktivitäten sowie die Notbetreuung. Für zwingend erforderliche Dienstbesprechungen und Konferenzen (z. B. Klassenkonferenzen) wie auch für allgemeine Schulverwaltungsaufgaben sollte gleichwohl so weit wie möglich auf Home-Office sowie Video- und Telefonkonferenzen zurückgegriffen werden.

 

Wie wird der Schulbetrieb ab dem 1. März organisiert?

 

Vorbehaltlich der Abstimmungen zwischen Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder und der darauffolgenden Festlegung der Maßnahmen Landesregierung Sachsen-Anhalt gelten für den Schulunterricht ab dem 15. Februar 2021 folgende Regelungen:

 

Der Schulbetrieb in der derzeit geltenden Struktur wird auch nach den Winterferien bis zum Ende der 8. Kalenderwoche fortgesetzt.

 

Soweit in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 200 pro 100.000 Einwohner im Zeitraum 22. bis 26. Februar 2021 an allen Tagen unterschreitet, wird ab dem 1. März 2021 an den Grundschulen und den Förderschulen der Präsenzunterricht unter Befreiung von der Präsenzpflicht wieder aufgenommen. Dabei findet der Unterricht an Grundschulen in festen Lerngruppen insbesondere durch die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer statt. Notbetreuung an den Grund- und Förderschulen oder Distanzunterricht findet nicht statt.

 

Für die übrigen Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen (außer Förderschulen) und die berufsbildenden Schulen wird der eingeschränkte Regelbetrieb eingerichtet. Davon ausgenommen sind die Abschlussklassen; für diese wird der Präsenzunterricht fortgesetzt. Im eingeschränkten Regelbetrieb ist die Notbetreuung für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

 

Sobald in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 50 pro 100.000 Einwohner an fünf aufeinander folgenden Schultagen unterschreiten, findet an allen Schulen des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt wieder Regelbetrieb statt.

 

Quelle: https://mb.sachsen-anhalt.de

 


Kommentar schreiben

Kommentare: 0