Die Öffnung der Außengastronomie soll eine vorherige Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung sowie eine Bescheinigung eines negativen tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erfordern.
Während der großflächige Verkauf von Corona-Selbsttests im Einzelhandel am Samstag bei Aldi begann, haben Apotheken bisher noch keine Corona-Laientest im Angebot. Dies soll sich aber in den nächsten Tagen ändern, ergab die Nachfrage bei mehreren Apotheken im Salzlandkreis. Während bei ALDI nach kurzer Zeit die Schnelltest ausverkauft waren, folgen nun auch die Konkurrenten Lidl, Rewe und Edeka sowie die Drogeriemärkte dm und Rossmann am Dienstag. Die Kosten der Laientests belaufen sich in der 5er-Packung bei ALDI für 25 Euro bis zu Lykon Covid-19 Antikörper Test bei Rossmann Stück / 59,95 Euro.
Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste im Restaurantaußenbereich notwendig
"Der Ablauf der kostenlosen Tests wird derzeit geklärt. Bei dieser Frage bitte ich Sie um etwas Geduld", teilt der Landesapothekerverband auf Anfrage mit.
Besteht in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, so kann das jeweilige Land 14 Tage nach dem dritten Öffnungsschritt folgende weitere Öffnungen landesweit oder regional vorsehen:
Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung:
- Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich.
- die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besuchern mit einem tagesaktuellen COVID-19 Schnelloder Selbsttest;
- kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest verfügen.
Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).
(Bund/Länderbeschluss 3. März 2021)
Das BfArM hat die ersten Sonderzulassungen nach §11 Absatz 1 Medizinproduktegesetz (MPG) von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 erteilt. Weitere Informationen zur rechtlichen Grundlage und den dabei geprüften Anforderungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter dem Menüpunkt „Hinweise zur Sonderzulassung von Antigen-Tests durch das BfArM“.
Laientest bald in der Apotheke
Auf Anfrage teilte der Landesapothekerverband dazu mit: Jjede Apotheke kann die Selbsttest bestellen. Der Großhandel liefert ständig aus, aber noch hat nicht jede Apotheke die Test auch tatsächlich erhalten. Zu den jeweiligen Kosten können keine Aussage getroffen werden. Aber eine einzelne Apotheke kann nicht dieselben Einkaufskonditionen haben, wie die großen Discounter, die ganz andere Mengen bestellen.
In der Apotheke können Antigentests auf SARS-CoV-2 zur Eigenanwendung an Laien abgegeben werden. Die Aussagekraft des Antigentests hängt entscheidend von der Qualität der Probenahme ab. Die Apotheke gibt dementsprechend Hinweise zur Anwendung sowie zum Umgang mit dem Testergebnis. So entsteht ein Beratungsaufwand, der den Preisunterschied zum Discounter oder der Drogerie erklärt.