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Deutlicher Rückgang von Zuwanderer-Kriminalität

Insgesamt war 2020 ein deutlicher Rückgang der Straftaten unter Beteiligung von Zuwanderinnen und Zuwanderern um -1.565 Fälle zu verzeichnen.


Zuwanderer sind Nichtdeutsche, die sich unerlaubt oder erlaubt mit dem Aufenthaltsstaus Asylbewerber, einer Duldung, als Kontingent- und Bürgerkriegsflüchtling oder als Schutz- und Asylberechtigte in Deutschland aufhalten. Eine vergleichende Analyse der Kriminalitätsbelastung anhand der in der PKS erfassten Kriminalität insgesamt sowie der Kriminalität durch Zuwandererinnen und Zuwanderer führt aufgrund statistisch nicht valider Bezugsgrößen zu unscharfen Aussagen.

 

So ist die Gruppe der Zuwanderer in der PKS zum einen nicht identisch mit den erfassten Ausländern des statistischen Landesamtes sowie der vom Landesverwaltungsamt erfassten und den im Ausländerzentralregister registrierten Anzahl von Asylbewerbern, Duldungsinhabern, Dublin-Fällen, Kontingentflüchtlingen, Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen. Die Bezugsgruppen sind somit statistisch auf Grundlage allein der PKS nicht vergleichbar.

 

Insgesamt war 2020 ein deutlicher Rückgang der Straftaten unter Beteiligung von Zuwanderinnen und Zuwanderern um -1.565 Fälle zu verzeichnen. (2020: 8.511 Fälle; 2019: 10.076 Fälle). Von den 8.511 im Jahr 2020 durch Zuwanderinnen und Zuwanderer begangenen Straftaten sind allein 2.275 Straftaten (2019: 2.870 Fälle) aufgrund ausländerrechtlicher Verstöße erfasst worden.

 

Das sind Straftaten, die ausschließlich aufgrund der bestehenden Gesetzmäßigkeiten durch Nichtdeutsche begangen werden können. Die unter Beteiligung von Zuwanderinnen und Zuwanderer begangenen Straftaten haben einen Anteil von 4,8 Prozent an den erfassten Gesamtstraftaten im Jahr 2020. Es wurden im Jahr 2020 insgesamt 6.005 tatverdächtige Zuwanderinnen und Zuwanderer ermittelt, davon waren 85,3 Prozent männlich und 14,7 Prozent weiblich.


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