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Aktuelle Informationen des Jobcenters Salzlandkreis

Der erleichterte Zugang zu Sozialleistungen wurde für krisenbedingt in Not geratene Selbständige und Beschäftigte mit kleinen Einkommen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.


Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, das Jobcenter bei Anliegen vornehmlich telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Die Telefonnummern und E-Mailadressen der zuständigen Mitarbeiter finden die Kunden im Kopfbogen der Behördenanschreiben. Zudem sind E-Mailadressen der Internetseite des Jobcenters Salzlandkreis unter www.jc.salzlandkreis.de unter dem Button „Ansprechpartner“ zu entnehmen.

 

Das Jobcenter Salzlandkreis bittet um Verständnis, dass eine persönliche Vorsprache in der Behörde aufgrund der Pandemiesituation auch weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Kunden, die aufgrund einer Einladung im Jobcenter vorsprechen, werden dringend um die Einhaltung der aktuell gängigen Masken-, Abstands- und Desinfektionsregeln gebeten.

 

„Trotz anhaltend schwieriger Rahmenbedingungen stehen wir fortwährend für Fragen und Anliegen der Leistungsberechtigten und Hilfesuchenden zur Verfügung und arbeiten intensiv daran, unsere Kunden erfolgreich in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu integrieren. Die Kommunikation wurde im Bereich der telefonischen Beratung über die letzten Monate weiter ausgebaut. Zudem nutzen wir verstärkt die Möglichkeiten des elektronischen und postalischen Kundenkontakts“, erklärt Thomas Holz, Betriebsleiter des Jobcenters Salzlandkreis.

 

Pandemiebedingte Einmalzahlungen

 

Der erleichterte Zugang zu Sozialleistungen wurde für krisenbedingt in Not geratene Selbständige und Beschäftigte mit kleinen Einkommen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

 

Außerdem bekommen Eltern für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro, der nicht auf die Grundsicherungsleistung angerechnet wird. Geplant ist die Auszahlung des Zuschusses durch die Familienkassen im Mai 2021.

 

Des Weiteren erhalten erwachsene Grundsicherungsempfänger zum Ausgleich pandemiebedingt entstandener Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. „Eine separate Antragstellung ist hierfür nicht erforderlich, die Auszahlung erfolgt automatisch im Monat Mai 2021“, erklärt der Betriebsleiter, Thomas Holz.


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