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Angebote für Corona-Schutzimpfungen werden ausgeweitet

Ab dem 15. Mai können in Sachsen-Anhalt auch alle Impfberechtigten der Priorität 3 eine Corona-Schutzimpfung erhalten.


Ab dem 15. Mai können in Sachsen-Anhalt auch alle Impfberechtigten der Priorität 3 eine Corona-Schutzimpfung erhalten. Termine können für die Impfzentren gebucht oder mit den Haus- und Fachärzten, die Impfungen anbieten, vereinbart werden, wie Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne am Mittwoch in Magdeburg mitteilte. Bisher konnte nur einem Teil der Prio 3 ein Impfangebot gemacht werden, nun wird diese priorisierte Gruppe komplett freigegeben. Verstärkt würden künftig die Hausarztpraxen die Corona-Schutzimpfungen übernehmen, in den Impfzentren konzentriere sich das Angebot vor allem auf die notwendigen Zweitimpfungen. Dennoch seien auch weiterhin Terminbuchungen für Erstimpfungen in den Impfzentren möglich, nun für alle drei priorisierten Gruppen.

 

Sachsen-Anhalt erwartet in diesem Monat Lieferungen in Höhe von insgesamt 259.350 Impfdosen, die das Land an die Impfzentren nach Einwohnerschlüssel weiter verteilt. Hinzu kommen Impfstofflieferungen an die Hausärzte, die ihre Terminplanungen eigenständig organisieren und ihre Patientinnen und Patienten in der Regel selbst ansprechen, um ein Impfangebot zu unterbreiten. Für die Impfzentren können Termine unter der 116 117 oder über www.impfterminservice.de gebucht werden. Einige Landkreise und kreisfreien Städte vergeben zum Teil auch Impftermine über eigene Internetseiten. Für einen Nachweis als Impfberechtigter der „kritischen Infrastruktur“ muss der Arbeitgeber eine Bescheinigung erstellen.

 

Mehr als jeder Vierte in Sachsen-Anhalt hat bereits eine Erstimpfung erhalten, wie Ministerin Grimm-Benne weiter mitteilte. Sie sagte: „Ziel ist es, diese Quote nun deutlich zu steigern, um weitere Schritte zur Überwindung der Pandemie und wieder in Richtung Normalität zu gehen. Viele Menschen warten noch auf ein Impfangebot, und das soll ihnen natürlich auch nicht verwehrt bleiben. Die jetzt angekündigten Impfstofflieferungen geben Anlass zu Optimismus.“

 

Laut §4 der Corona-Impfverordnung des Bundes gehören zu den Impfberechtigten mit erhöhter Priorität:

  • Personen, die 60 Jahre und älter sind
  • Personen mit Erkrankungen: behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen, Immundefizienz oder HIV-Infektion Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen, Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit oder arterieller Hypertonie, zerebrovaskuläre Erkrankungen, Apoplex oder eine andere chronische neurologische Erkrankung, Asthma bronchiale, chronisch entzündliche Darmerkrankung, Diabetes mellitus ohne Komplikationen, Adipositas (Body-Mass-Index über 30)
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht
  • bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person
  • Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen oder in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege tätig sind
  • Personen, die in besonders relevanter Position im Ausland bei den deutschen Auslandsvertretungen, für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen tätig sind
  • Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
  • Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere in Laboren, und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut
  • Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind
  • Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, tätig sind
  • sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus besteht

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