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Feuerschale mit Bedacht nutzen

Gartenabfälle gehören jedenfalls nicht rein. Salzlandkreis-Umweltamt gibt Hinweise, damit Gemütlichkeit, und nicht Ärger, ins Haus steht.


Mit den Temperaturen steigt die Lust auf Aufenthalt im Freien, Garten, Grillen und Gemütlichkeit. Feuerschalen und Feuerkörbe gehören oft dazu. Auch wenn deren Gebrauch nicht genehmigungsbedürftig ist im Sinne des Immissionsschutzrechts, so gibt es doch einiges zu beachten. Darauf weist der Fachdienst Natur und Umwelt des Salzlandkreises hin.

 

Feuerschalen und Feuerkörbe dürfen entsprechend ihrer Bestimmung für sogenannte „Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer" nur mit naturbelassenem, stückigen Holz oder gepressten Holzbriketts verwendet werden. Im Salzlandkreis ist es zudem generell nicht erlaubt, Gartenabfälle zu verbrennen. Den Vorrang vor einer Beseitigung/Verbrennung hat hier die Verwertung von Grüngut, die Kompostierung. Der Landkreis bietet umfangreiche Entsorgungsmöglichkeiten, von Bündelsammlungen des Grünguts, bereitgestellten Laub- und Grüngutsäcken und brauner Tonne bis zur Annahme auf den Wertstoffhöfen.

 

Wer seine Feuerschale entgegen der Bestimmung dennoch für die Verbrennung von Abfällen nutzt, handelt ordnungswidrig, verletzt das Kreislaufwirtschaftsgesetz und kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld zur Verantwortung gezogen werden.

 

Eine ungenehmigte Gartenabfallverbrennung liegt insbesondere dann vor, wenn die brennenden Gartenabfälle frisch sind und gehäuft neben der Feuerstätte auf ihre Beseitigung warten. In der Regel sorgt das so erzeugte Feuer nicht für Gemütlichkeit, sondern dient zur vorschriftswidrigen Beseitigung der angefallenen Gartenabfälle.

 

Richtig handelt der Grundstückseigentümer, der seine Feuerschale bei einem geselligen Beisammensein mit den zugelassenen Brennstoffen verwendet und dabei auch auf die Nachbarschaft Rücksicht nimmt. Zudem ist immer Vorsicht geboten aufgrund von Brandgefahren, bei allgemeiner Waldbrandgefahr gelten Verbote.

 

Nur aus pflanzenphysiologischen Gründen, also bei Vorliegen bestimmter Krankheiten und Schädlingsbefall, dürfen Gartenabfälle im Salzlandkreis verbrannt werden. Dafür ist allerdings ein formloser Antrag notwendig, den der Salzlandkreis prüft und kostenpflichtig im Einzelfall entscheidet. Wer einen solchen Antrag stellen will zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen, kann das einfach erledigen per E-Mail an umweltamt@kreis-slk.de.

 

Genauere Auskünfte erteilt der Fachdienst Natur und Umwelt des Salzlandkreises gern am Telefon unter 03471 684-1902.


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