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Digitales COVID-Zertifikat – unbeschwert reisen in der EU?

Ab 1. Juli soll das einheitliche COVID-Zertifikat das Reisen in der EU erleichtern. Doch bisher sind nicht alle Mitgliedstaaten vorbereitet. Und es gibt eine Übergangsfrist bis 12. August. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland erklärt, was Reisende jetzt wissen müssen.


Ab 1. Juli soll das einheitliche COVID-Zertifikat das Reisen in der EU erleichtern. Doch bisher sind nicht alle Mitgliedstaaten vorbereitet. Und es gibt eine Übergangsfrist bis 12. August. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland erklärt, was Reisende jetzt wissen müssen. Häufig gestellte Fragen werden ausführlich in einem FAQ auf der Internetseite des EVZ beantwortet.

 

Bei Einreise QR-Code vorzeigen – digital oder in Papierform

 

Wer vollständig geimpft ist, erhält in Impfzentren, Arztpraxen oder Apotheken einen digitalen Impfnachweis. Bürgerinnen und Bürger wird ein COVID-Zertifikat mit QR-Code ausgestellt, das auf dem Smartphone gespeichert werden kann (z. B. in der CovPass-App). Das Zertifikat gibt es kostenlos.

 

Bei Einreise in andere EU-Länder muss der QR-Code auf Verlangen vorgezeigt werden.

 

Das Zertifikat ist keine Voraussetzung, um Reisen zu können. Es soll aber den freien Personenverkehr und die Freizügigkeit innerhalb der EU erheblich erleichtern.

 

Einreise als Geimpfter erst 14 Tage nach abgeschlossener Impfung möglich

 

Um mit COVID-Zertifikaten grenzüberschreitend reisen zu können, müssen mindesten 14 Tage nach der letzten Impfdosis vergangen sein.

 

Die Mitgliedstaaten erkennen alle in der EU zugelassen Impfstoffe an (Biontech/Pfizer, Moderna, Astrazeneca, Johnson & Johnson), auch Mischimpfungen (z. B. Biontech/Pfizer und Astrazeneca).

 

Persönliche Daten sind geschützt

 

Die Zertifikate enthalten lediglich Name, Geburtsdatum, Ausstellungsdatum sowie Informationen zu Impf-, Genesenen- oder Teststatus des Reisenden. Überprüfen andere Mitgliedstaaten die Daten, werden diese weder gespeichert noch weitergeleitet. Eine elektronische Signatur bestätigt zudem die Echtheit des Zertifikats.

 

Noch nicht alle Mitgliedstaaten mit europäischer Schnittstelle verbunden

 

Digitale COVID-Zertifikate sind ab dem 1. Juli 2021 in der gesamten EU gültig. Mitgliedstaaten wird allerdings eine Übergangsfrist von sechs Wochen gewährt (bis 12. August 2021).

 

Folgende EU-Länder sind bereits mit dem EU-Gateway verbunden, der Schnittstelle, mit der die Zertifikate überprüft werden können (Stand: 24.06.2021):

 

Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland Deutschland, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxembourg, Polen, Portugal und Spanien.

 

Auch Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein wollen mitmachen.

 

Wer in Länder reist, in denen die COVID-Zertifikate noch nicht genutzt bzw. überprüft werden, kann seinen Impfstatus mit dem analogen gelben Impfpass nachweisen.

 

Auf folgender Internetseite der EU erfahren Reisende, in welchen Ländern das digitale COVID-Zertifikat bereits genutzt werden kann: Re-open EU (europa.eu).

 

COVID-Zertifikate garantieren keinen Zugang zu Restaurants und kulturellen Veranstaltungen

 

Die EU-Zertifikate dienen in erster Linie dem freien Verkehr von Reisenden. Inwieweit im europäischen Ausland Zugang zu Restaurants und kulturellen Veranstaltungen gewährt wird, ist nicht bekannt. Denn Betreiber von privaten und öffentlichen Einrichtungen müssten mit dem EU-Gateway verbunden sein, um den QR-Code des Zertifikats lesen und überprüfen zu können.

 

Touristen können es aber mit dem Papierausdruck ihres Zertifikats versuchen. Denn auf diesem sind die Angaben zum Impfstatus in der Landessprache und auf Englisch aufgeführt.

 

Alle Informationen hier!

 


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