Fahrstuhlprogramm läuft aus, der soziale Wohnungsbau müsste vom Staat übernommen werden, Mieten für sanierten Wohnraum zwischen 7 und 9 Euro.
Ende diesen Jahres läuft das Aufzugsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt aus. Durch das Programm wurden in den letzten Jahres zahlreiche Altneubauten mit Fahrstühlen aufgewertet. Der Umbau eines Einganges mit einem Fahrstuhlaufzug auf halber Treppe schlägt mit rund 100.000 Euro zu buche, mit Komplettumbau des Treppenhauses für Stopp in Höhe des Wohnungseinganges ist noch teurer.
Trotzdem sind beide Bernburger Wohnungsbauunternehmen dabei, sowohl in der Talstadt als auch in der Bergstatt Altneubauten mit Fahrstühlen auszustatten. Dazu muss als erstes die Fassade des Treppenhauses geöffnet und ein Fahrstuhlschacht angebaut werden, allerdings hält dann der Fahrstuhl nur auf halber Treppe. Um die Wohnungen wirklich Barrierefrei zu erreichen, muss zusätzlich das komplette Treppenhaus herausgerissen werden.
Obwohl die Baumaßnahmen noch dieses Jahr gefördert werden, rechnen sich die Umbaumaßnahmen nicht, denn an Förderungen sind Auflagen geknüpft, die eine Wirtschaftlichkeit unmöglich machen. Wie es nach dem Aus des Aufzugsprogramm bei den Bernburger Wohnungsbauunternehmen weiter geht, ist noch unklar, denn ohne Förderung müssen Kosten für die Umbaumaßnahmen zu 100% auf die Mieter umgelegt werden.
Dennoch kann eine Förderung kann sinnvoll sein, meint Peter Arlt, Geschäftsführer der Wohnungsgenossenschaft Bernburg eG. Allerdings sind Förderungen meist mit Aufklagen verbundnen, welche die Kosten anheben. Die Preisbindung aus dem Aufzugsprogramm liegt beispielsweise für 4 Jahre bei 6 Euro/qm für die Mieter. Damit rechnen sich die Bausmaßnahmen nicht. Trotzdem soll der Bestand ertüchtigt werden, um Mieter Wohnungen anzubieten, die Barrierefrei sind.
Grundsätzlich ist sozialer Wohnungsbau aber gut, auch wenn diese Probleme mit sich bringen. Es macht einen großen Unterschied, ob Förderungen als zinsgünstige Darlehen über die KfW ausgezahlt oder Förderungen geschenktes Geld ist. Angesichts stark steigender Baukosten rechnen sich die mit Förderungen verbundenen Auflagen nicht.
Die Entwicklung bezahlbarer Mieten tendiert zu einer Zweiklassengesellschaft, ob Neubau oder Sanierung. Schon jetzt liegen die Mieten in diesen Bereichen zwischen 7 und 9 Euro, teilweise darüber. Das kann sich langfristig nur noch der leisten, der mehr Geld hat. Deshalb müsste den sozialen Wohnungsbau der Staat in die Hand nehmen. Die Mietbindung sollte für Mieter länger sein, denn der Sinn der Sache ist es, dauerhaft sozialverträglich Wohnen zu können.
Wenn die Förderungen interessanter für Wohnungsunternehmen wären, egal ob kommunal, genossenschaftlich oder privat, müssten Fördermittel so ausgereicht werden, das sozialer Wohnungsbau auch wirklich betrieben werden kann. Beispiel dafür wäre eine Mietbindungsfrist von 10 Jahren als Sicherheit für die Mieter und für den Vermieter, trotzdem auf eine Wirtschaftlichkeitsberechnung kommen.
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