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Stufenmodell für den Gesundheitsschutz

Salzlandkreis legt Strategie vor, wie Freiheiten in den kommenden Monaten trotz steigender Corona-Infektionen weitestgehend gewahrt werden können. Landrat Markus Bauer: Besser als staatliche Vorgaben ist sorgsamer Umgang miteinander.

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Das Infektionsgeschehen im Salzlandkreis steigt, auch die Kliniken im Salzlandkreis müssen wieder mehrere Covid-19-Patienten behandeln. Um eine mögliche Überlastung des öffentlichen Gesundheitssystems zu verhindern, hat der Salzlandkreis in den vergangenen Wochen ein Schutzkonzept erarbeitet. Im Kern handelt es sich dabei um ein mehrstufiges Modell mit verschiedenen Warnstufen – und entsprechend schärferen Vorgaben zum Infektionsschutz. Allerdings will der Salzlandkreis soweit wie möglich auf einen harten Lockdown wie im vergangenen Jahr verzichten.

 

„Wir wollen und müssen bestmöglich vorbereitet sein auf das, was in den nächsten Monaten womöglich wieder auf uns zukommt“, sagt Landrat Markus Bauer. Bislang sei eine Verschärfung der Vorgaben nicht notwendig gewesen. Erkennbar sei aber durchaus ein Trend beim Infektionsgeschehen, auf den man zu reagieren habe, so der Landrat.

 

Rechtsgrundlage für das mehrstufige Warnsystem ist die derzeit gültige Fassung der 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Damit ermächtigt die Landesregierung die Landkreise und kreisfreien Städte per eigener Rechtsverordnung in Teilen bzw. im gesamten Bezirk allgemeine Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu erlassen, die über die Regelungen der Landesverordnung hinaus gehen.

Maßgebend für die verschiedenen Warnstufen ist neben dem allgemeinen Infektionsgeschehen im Salzlandkreis die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz sowie die Intensivbettenbelegung in den hiesigen Kliniken. Überschreiten mindestens zwei Indikatoren bestimmte Schwellenwerte einer Warnstufe an drei aufeinander folgenden Tagen, sind die Voraussetzungen für die Verordnung zusätzlicher Vorgaben zum Infektionsschutz erfüllt.

 

Eine Entscheidung zu weiteren Vorgaben trifft der Landrat allerdings in Abwägung der Gesamtumstände. Deshalb werden für die Bewertung auch die Impfquote und die Bettenauslastung in Sachsen-Anhalt herangezogen. Die Impfquote im Salzlandkreis liegt mit 54 Prozent weiter unter dem Landesdurchschnitt.

 

Eine Rolle spielt auch die Einschätzung des Gesundheitsamtes, ob das Infektionsgeschehen im Salzlandkreis auf einen lokal begrenzten Hotspot zurückzuführen ist oder um eine diffuse Ausbreitung handelt. Betrachtet wird auch, welche Altersklassen im besonderen Maße von Neuinfektionen betroffen sind. „Wir werden anhand dieser Kriterien stets schnell und angemessen reagieren können“, sagt Landrat Markus Bauer.

Angelehnt ist das mehrstufige Modell des Salzlandkreises an die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI), das vor einigen Tagen eine aktualisierte Strategie zur Eindämmung des Virus vorlegte. Die Werte der einzelnen Warnstufen orientieren sich an den tatsächlichen Kapazitäten der Kliniken im Salzlandkreis. Deshalb fand dazu ein Strategiegespräch mit den zuständigen Klinikdirektoren statt.  

 

Das Stufenmodell sieht drei Warnstufen vor. Verbunden mit den Warnstufen sind jeweils strengere Vorgaben wie Test- und Maskenpflicht in verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Dabei gilt: Je höher das Infektionsgeschehen, desto restriktiver die Vorgaben.

Die Details entnehmen Sie bitte der angehängten Übersicht. >>download

 

Alle notwendigen Angaben werden voraussichtlich ab Montag, 11. Oktober, auf dem Corona-Dashboard sowie auf der Internetseite des Salzlandkreises regelmäßig veröffentlicht. Maßgebende Quelle für die Angaben ist das RKI. Daten aus den Kliniken übermitteln die Kliniken selbst an das Gesundheitsamt des Salzlandkreises. „Damit kann jeder jederzeit nachvollziehen, wie die aktuelle Lage bei uns ist“, sagt der Landrat.

 

Bestandteil des Schutzkonzepts bleibt auch die Kontaktverfolgung von registrierten Corona-Infizierten durch das Gesundheitsamt des Salzlandkreises. Allerdings werden Kontaktpersonen nach den neuesten Empfehlungen des RKI nicht mehr pauschal in häusliche Quarantäne geschickt. Vielmehr werde mit Blick auf den Betrieb von Kindertagesstätten, Schulen und Firmen geprüft, ob die in Frage kommenden Kontaktpersonen intensiven Kontakt hatten und geimpft sind. „Wir wollen die Einschränkungen so gering wie möglich halten“, sagt der für den Fachdienst Gesundheit zuständige Fachbereichsleiter Thomas Michling.

 

Landrat Markus Bauer betont, das Konzept ermögliche eine schnelle und der Situation angemessene Reaktion auf das Infektionsgeschehen. Besser als die vorgesehenen staatlichen Vorgaben sei jedoch, wenn die Bürgerinnen und Bürger wieder mehr Vorsicht im Umgang miteinander walten lassen. „Abstand, Maske tragen, das regelmäßige Lüften von Räumen sowie eine strenge Hygiene sind weiterhin geeignete Mittel, um das Risiko einer Corona-Infektion zu verringern.“

 

In diesem Zusammenhang verweist der Landrat noch einmal auf die vorhandenen Impfmöglichkeiten bei niedergelassenen Ärzten. Nach den Erfahrungen des Gesundheitsamtes bieten die Impfungen in den allermeisten Fällen einen sehr wirksamen Schutz mithin vor schweren Krankheitsverläufen, womöglich auch vor einer Ansteckung. „Mit einer Impfung kann jeder dazu beitragen, dass die Kliniken nicht übermäßig belastet werden.“ Das ließ sich der Landrat auch noch einmal im Gespräch mit den Klinikdirektoren bestätigen.

 

Zudem müssen bisher Ungeimpfte nach den Vorgaben der Bundes-Testverordnung damit rechnen, dass sie ab 11. Oktober sich bei einer Inzidenz von über 35 nicht mehr kostenlos testen auf das Corona-Virus testen lassen können und im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne keinen Anspruch mehr auf eine Lohnfortzahlung haben. Darauf hatten sich zuletzt die Landesregierungen verständigt.