Die 6. Änderungsverordnung zur 14. EindVO tritt am 7.10. in Kraft. Bestehende Regelungen gelten bis 21. 11. 2021. Verändert wurden lediglich die Bezeichnungen der Ministerien.
Die von der Landesregierung beschlossene 6. Verordnung zur 14. SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung tritt am 7. Oktober in Kraft. Mit ihr werden die bestehenden Regeln bis zum 12. November 2021 fortgeschrieben. Verändert wurden lediglich die Bezeichnungen der neu zugeschnittenen Ministerien.
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