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Inzidenz springt am Sonntag auf 500, Salzlandkreis bei 539

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus steigt in Sachsen-Anhalt weiter. Die 7-Tage-Inzidenz liegt mittlerweile bei 500. Das Robert Koch-Institut hat für Sonntag den Wert von 500,0 angegeben. Auch im Salzlandkreis gibt es neue Rekordzahlen, die Inzidenz liegt am Sonntag bei 539,9.


Auf der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. November 2021 wurden neue Beschlüsse gefasst. Flächendeckend soll eine 2-G-Regel in Sachsen-Anhalt eingeführt werden.

 

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus steigt in Sachsen-Anhalt weiter. Die 7-Tage-Inzidenz liegt mittlerweile bei 500. Das Robert Koch-Institut hat für Sonntag den Wert von 500,0 angegeben. Auch im Salzlandkreis gibt es neue Rekordzahlen, die Inzidenz liegt am Sonntag bei 539,9.

 

Der Arbeitsplatz ist ein Ort, an dem regelmäßig enge Kontakte stattfinden. Angesichts des sich beschleunigenden Infektionsgeschehens ist die Gefahr von Ansteckungen in Arbeitsstätten erneut groß, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen sind. Daher bedarf es einer bundesweiten Vorgabe, dass nur genesene, geimpfte oder getestete Personen dort tätig sein dürfen (3G-Regelung). Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Dazu müssen alle Arbeitgeber auch über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmern verfügen. Die Arbeitgeber bieten weiterhin zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit an. Dieses Konzept ist hinsichtlich seiner Praktikabilität im Rahmen der konkreten betrieblichen Umsetzung zu überwachen und nötigenfalls kurzfristig anzupassen. Dort wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) ermöglicht werden.

 

Bei der Beförderung von Personen in Bussen, S- und U-Bahnen, in Zügen, im Fährverkehr und in Flugzeugen ist es gerade bei hohen Inzidenzen schwerer möglich, die Kontaktpersonen einer infizierten Person nachzuvollziehen. Daher soll im Öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt werden. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie bei der Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona- Schnelltest mit sich führen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Der Testnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Aus Sicht der Länder stellen sich hinsichtlich der praktischen Umsetzung einer solchen Vorgabe gewichtige Fragen.

 

Es bleibt absehbar bei einer nur eingeschränkten Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und damit bei Kostenunterdeckungen, die auch im Jahr 2022 anfallen werden. Da der zwischen Bund und Ländern vereinbarte Rettungsschirm für den ÖPNV Ende 2021 ausläuft, ist die kurzfristige Aufnahme von Verhandlungen über eine Anschlussregelung erforderlich.

Beschluss MPK 18.11.2021
2021-11-18_Beschluss_MPK_mit_BKin_Corona
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