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1.000 Euro Strafe wegen Verstöße gegen Corona-Vorgaben

Bei gemeinsamen Kontrollen überprüfen Salzlandkreis und Polizei, ob unter anderem Maske getragen und Anwesenheitsnachweis geführt wird.


Maske nicht getragen, Anwesenheitsliste nicht geführt und Hygienevorgaben zum Infektionsschutz nicht beachtet – bei flächendeckenden Kontrollen haben der für Ordnung zuständige Fachdienst des Salzlandkreises sowie das Polizeirevier am Montag und Dienstag mehrere Verstöße gegen die Corona-Vorgaben festgestellt. Schwerpunkt der Kontrollen stellten Schnellrestaurants und Friseurgeschäfte in allen Teilen des Salzlandkreises dar. Insgesamt zehn Bußgeldverfahren mussten ausschließlich gegen Inhaber von Friseurladen eröffnet werden. Ihnen drohen Bußgelder von 1000 Euro.

 

Der für Ordnung und Sicherheit beim Salzlandkreis zuständige Fachbereichsleiter Thomas Michling sagte nach Auswertung der zweitätigen Kontrollen, Ziel sei gewesen, auf die geltenden Vorgaben zum Infektionsschutz hinzuweisen und Verstöße zu ahnden. „Die Eindämmung des Virus‘ ist eine gesamtgesellschaftliche Pflicht. Wir schauen in den nächsten Tagen und Wochen deshalb genau hin, wo dieser Pflicht nicht nachgekommen wird.“ Er stellte zugleich fest, dass der überwiegende Teil der Kontrollierten die Vorgaben kennen und weitestgehend einhalten.

 

Der Fachbereichsleiter betont, Prävention sei angesichts des Infektionsgeschehens im Salzlandkreis äußerst wichtig und notwendig. „Eine Maske korrekt zum Schutz anderer zu tragen, ist allemal besser als sich mit dem hochansteckenden Virus zu infizieren oder als nicht geimpfte Kontaktperson eine Quarantäne-Anordnung vom Fachdienst Gesundheit zu erhalten.“

 

Thomas Michling dankte der Polizei für die Unterstützung bei den Kontrollen und kündigte zugleich weitere sowohl anlassbezogenen als auch stichprobenartige Kontrollen im gesamten Salzlandkreis an – gemeinsam mit den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden sowie der Polizei. Polizeisprecher Marco Kopitz vom Polizeirevier in

Bernburg erklärte: „Wir unterstützen im Rahmen der Amts- und Vollzugshilfe sowie im Rahmen unserer Möglichkeiten sämtliche Maßnahmen, die der Einhaltung der Corona-Vorgaben dienen.“

 

Kontrolliert wurde von den Vollzugsbeamten des Salzlandkreises und der Polizei, inwiefern die nach der bis vorigen Dienstag, 23. November, gültigen Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt zum Infektionsschutz festgelegten Vorgaben für die sogenannten körpernahen Dienstleistungen umgesetzt worden waren. Nicht Gegenstand der Kontrollen waren die 2G- bzw. 3G-Regelungen, die erst seit dem heutigen Mittwoch für die Bereiche flächendeckend gelten. In zehn aufgesuchten Schnellrestaurants in Schönebeck, Brumby, Aschersleben und Bernburg gab es keine Beanstandungen. Kontrolliert worden waren dabei auch die Nachweise der Gäste zur Impfung oder Genesung bzw. ob ein aktueller negativer Test vorliegt.

 

Insgesamt hat der Salzlandkreis seit Pandemiebeginn 243 Verfahren aufgrund von Ordnungswidrigkeiten in Bezug zu den Corona-Vorgaben eröffnet.


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