Nach dem GMK-Beschluss sollen Geimpfte, die eine medizinische oder pflegerische Tätigkeit ausüben oder in der Kinderbetreuung, Bildungseinrichtungen, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Telekommunikation sowie Energie- und Wasserversorgung arbeiten, die Isolation zum Zwecke der Arbeitsaufnahme bereits nach 5 Tagen mittels negativem PCR-Test beenden können.
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) dringt auf eine Verkürzung der Quarantäne-Fristen für Kontaktpersonen bei Corona-Infektionen mit der Omikron-Variante. Das Bundesgesundheitsministerium wird gebeten, die Empfehlungen zur Isolation von Infizierten und Quarantäne von Kontaktpersonen kurzfristig zu überarbeiten und der Konferenz der Ministerpräsidenten – und präsidentinnen mit dem Bundeskanzler vorzulegen. Die GMK unter dem Vorsitz von Sachsen-Anhalt verständigte sich auf einer außerplanmäßigen Video-Konferenz am Mittwoch auf Leitlinien dazu.
„Es ist davon auszugehen, dass Omikron in den nächsten Wochen die vorherrschende Virus-Variante in Deutschland sein wird“, sagte die neue GMK-Vorsitzende, Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. „Wir müssen massive Personalausfälle durch breit angelegte Quarantäneanordnungen verhindern, um kritische Versorgungsbereiche der Bevölkerung nicht zu gefährden.“ Wichtig sei es, die kritische Infrastruktur handlungsfähig zu halten, aber gleichzeitig auch die Infektionsgefahr im Blick zu behalten.
Nach dem GMK-Beschluss sollen Geimpfte, die eine medizinische oder pflegerische Tätigkeit ausüben oder in der Kinderbetreuung, Bildungseinrichtungen, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Telekommunikation sowie Energie- und Wasserversorgung arbeiten, die Isolation zum Zwecke der Arbeitsaufnahme bereits nach 5 Tagen mittels negativem PCR-Test beenden können. Personen aus diesen Bereichen, die als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, sollen sich zur Arbeitsaufnahme ebenfalls bereits nach 5 Tagen mittels negativem PCR-Test freitesten können.
Grundsätzlich sollte die Quarantänedauer von symptomfreien, engen Kontaktpersonen aus Sicht der GMK einheitlich 7 Tage betragen. Bei Ungeimpften kann diese nur nach 7 Tagen mittels negativem PCR-Test beendet werden. Geboosterte oder erneut Genesene müssen als enge Kontaktpersonen nicht in Quarantäne. Dabei wird eine regelmäßige Selbsttestung empfohlen.
Verkürzung von Isolation und Quarantäne mit Omikron-Variante
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
Das Bundesgesundheitsministerium wird gebeten, im Hinblick auf die bereits in Teilen Deutschlands vorherrschend auftretenden SARS-CoV-2-Infektionen mit der Omikron-Variante die Empfehlungen zur Isolation von Infizierten und Quarantäne von Kontaktpersonen kurzfristig zu überarbeiten und unmittelbar der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler vorzulegen.
Die Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung muss schnellstmöglich angepasst werden.
Dazu empfiehlt die GMK der MPK folgende Leitlinien zum Umgang mit Infizierten und engen Kontaktpersonen:
- Bescheinigt der Arbeitgeber Personen mit Grundimmunisierung die Zugehörigkeit insbesondere zum medizinischen und pflegerischen Personal, zur Kinderbetreuung und zu Bildungseinrichtungen, zur Polizei, Feuerwehr, zum Rettungsdienst, zur Telekommunikation sowie Energie- und Wasserversorgung, kann die Isolation zum Zwecke der Arbeitsaufnahme bereits nach 5 Tagen mittels negativem PCR-Test beendet werden.
- Grundsätzlich soll die Quarantänedauer von symptomfreien engen Kontaktpersonen einheitlich 7 Tage betragen.
a. Bei Personen ohne Grundimmunisierung kann diese nur nach 7 Tagen mittels negativem PCR-Test beendet werden.
b. Personen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben oder erneut genesen sind, müssen als enge Kontaktpersonen nicht in Quarantäne. Dabei wird eine regelmäßige Selbsttestung empfohlen.
c. Bescheinigt der Arbeitgeber Personen mit Grundimmunisierung die Zugehörigkeit insbesondere zum medizinischen und pflegerischen Personal, zur Kinderbetreuung und zu Bildungseinrichtungen, zur Polizei, zur Feuerwehr, zum Rettungsdienst, zur Telekommunikation sowie Energie- und Wasserversorgung, kann die Quarantäne zum Zwecke der Arbeitsaufnahme bereits nach 5 Tagen mittels negativem PCR-Test beendet werden.
Kommentar schreiben